Ach Du dumme Anwalts-EX.

Die Tage hat das LG Bochum in der Berufungsinstanz den Anwalt der Fachanwältin “für wirklich alle aufpreispflichtigen Prostituiertenpraktiken” derart zur Sau gemacht, dass ich mich nach kurzer Durchsicht des Urteils einfach nur noch vor Lachen weggeworfen habe.

Wissen Sie, wie oft es passiert, dass eine Berufungsinstanz die Berufungsbegründung praktisch 1:1 übernimmt? So gut wie nie! Und wissen Sie, was es bedeutet, wenn ein Gericht das trotzdem tut?

Es bedeutet maximale Geringschätzung der juristischen Qualität des Unterlegenen!

Denn auch Richtern geht es auf den Nerv, wenn sie von juristischen Nullnummern permanent mit Arbeit zugemüllt werden. Und insbesondere dann, wenn diese “sogar” schon seit Jahrzehnten eine Anwaltszulassung besitzen. Denn – und das war unter qualifizierten Anwälten früher mal ein Wert an sich – wenn man vor Gericht keine Chance hat, dann sagt man das seinem Mandanten auch einfach und lehnt ergo das Mandat ab.

Heute aber findet sich scheinbar immer noch irgendein hungerleidendes Arschloch von einem sog. Anwalt, welches vermutlich seine Büromiete nicht begleichen könnte, wenn er nicht wirklich jedes absolute Drecksmandat annehmen würde. Und so tat es dass auch ein alter – und vermutlich alkoholkranker – Anwalt aus Essen im Bezug auf mein Aktenherausgabeverlangen meiner spermaschluckenden Anwalts-Ex gegenüber.

Jetzt war ich ja in der ersten Instanz unterlegen. Aber – und wie bisher immer – habe ich auch dieses Mal wieder in der zweiten Instanz obsiegt. 🙂

Und deshalb folgt auch eine überaus interessante Fortsetzung …

Aber jetzt erst einmal

Prosit Neujahr!!!

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2 Comments
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Mit Verlaub Herr Usmiani, sie sind ein Charakterlump.
Daß sie eine ehemalige Partnerin – egal wie diese sich verhalten hat- so im Internet erniedrigen, verdient tiefste Verachtung.