Die Staatsanwaltschaft Hamburg erkennt in diesen und ähnlichen Äußerungen Karabuluts keine Volksverhetzung. Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es in der Begründung, die der Zeitung „Junge Freiheit“ vorliegt. „Deutsche“ ließen sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen. Selbst als Kollektiv seien die Deutschen „nicht beleidigungsfähig“, da es sich bei ihnen nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, so die Argumentation.
Oha, also ist demnach nur ein verhältnismäßig kleiner, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbarer Kreis von Menschen beleidigungsfähig. Das ist juristisch korrekt, denn so wurde z.B. auch schon einmal höchstrichterlich entschieden, dass “Polizisten sind alle Arschlöcher” keine Beleidigung ist, denn auch die Gruppe der Polizisten als solche ist “hinsichtlich der Individualität ihrer Mitglieder” nicht klar fassbar. Anders verhält es sich aber, wenn man z.B. die Polizeibeamten eines bestimmten Reviers als Arschlöcher bezeichnet.
Ok, jedenfalls leben wir in einem Rechtsstaat und jetzt habe ich also Rechtssicherheit und darf folgendes sagen:
Alle Türken sind Wichser mit kurzen Pimmeln
Alle Araber sind stinkendes Gewürm
Alle Muslime sind von Maden zerfressene Kamelscheiße
Alle Katholiken sind Kinderficker
Alle Priester sind Arschficker
Ups, bin ich jetzt bei den Priestern zu weit gegangen? Denn die könnten als “festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal” ja ihre Priesterkluft (äußeres) oder ihren Glauben (inneres) Unterscheidungsmerkmal haben. Und die Türken könnten für sich als äußeres Unterscheidungsmerkmal ihre Kopftücher oder auch Türkenflaggen reklamieren. Ok, dann sind halt alle Türken ohne Kopftuch und ohne Türkenflaggen kleine Wichser mit kurzen Pimmeln.
Tut mir leid liebe Türken, aber es war euer Karabulut, der sich die Frechheit erlaubt hat. Wäre es ein Franzose gewesen, dann wären jetzt die Froschschenkelfresser Ziel meines Spottes.
Was ergibt sich daraus für eine Konsequenz? Man darf also in Deutschland straflos Menschen bestimmter Volksgruppen (Deutsche) beleidigen. Auch die sog. “Flüchtlinge” sind eine nicht klar fassbare Gruppe, die schon gar kein inneres oder äußeres Merkmal eint. Schon deshalb nicht weil ihre sog. “Fluchtgründe” komplett verschieden sind. Also darf ich völlig straflos sagen, dass alle Flüchtlinge ekelerregendes Gewürm sind. Und ich darf sagen, dass alle Syrer Scheißdreck sind. Jetzt stelle ich mir gerade die Frage, ob denn die Gruppe der syrischen “Flüchtlinge” irgendwie ein verhältnismäßig kleiner, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbarer Kreis von Menschen ist. Was ist verhältnismäßig und wo hört klein auf bzw. wo beginnt es. Bei 10, 100, 1.000 oder bei 100.000?
100.000+ Menschen wird man wohl nicht mehr als einen verhältnismäßig kleinen Teil bezeichnen können. dann müsste der Spruch “Alle syrischen Kriegsflüchtlinge sind Ungeziefer” eigentlich auch zulässig sein. “Alle Zigeuner sind Pack” sowieso. Denn wodurch sind Zigeuner überhaupt gesellschaftlich innerlich oder äußerlich abgrenzbar. Dass Schwule alle Popoficker sind ist nun sowieso keine Beleidigung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Aber so wie man “die Deutschen” nicht beleidigen kann, kann man nun vermutlich auch “die Schwulen” nicht beleidigen. Denn dann wäre im Ergebnis ja das Ehrgefühl derer die sich als “Deutsche” fühlen weniger wert als das derjenigen, die ihre Genitale gerne im braunen Salon versenken. Und genau das Ehrgefühl ist es ja, welches durch den Beleidigungstatbestand geschützt werden soll. In der Türkei gibt es extra dafür übrigens den Tatbestand der “Beleidigung des Türkentums“.
Die StA HH argumentiert wie folgt:
„Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung“. Weil es sich also nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden, heißt es in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die der „Welt“ vorliegen. (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfen-ungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html)
Hm, etwas verdutzen tut mich die obige Argumentation der StA Hamburg nun aber doch. “Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung“. Dieser Staatsanwalt hat offenbar nie die Grundschule besucht, denn hätte er mal Mengenlehre gehabt, dann wäre ihm klar, dass auch die Mehrheit einen Teil von etwas darstellt. Dieser Logik folgend könnte man nur Minderheiten beleidigen.
Danach dürfte ich sagen: Alle Araber sind pädophile Frauenschänder. Denn es gibt mehr Araber als Europäer. Und alle Neger sind affenvergewaltigende Schamlippenbeschneider. Denn es gibt mehr Neger als Europäer. Irgendwie wird die Sache immer undurchsichtiger. Und was ist jetzt eigentlich “ein Teil der Bevölkerung“? Denkt man global, so sind auch die Deutschen ein Teil der Weltbevölkerung und damit dann irgendwie doch wieder beleidigungsfähig. Aber andererseits handelt es sich ja um ein deutsches Gesetz. Entstanden zu einer Zeit als es das Internet und die Massenmedien noch gar nicht wirklich gab. Ob es daher eigentlich überhaupt noch zeitgemäß ist?
Sollten wir vielleicht auch einen Straftatbestand der “Beleidigung des Deutschtums” einführen? Ich denke nicht. Wenn so ein kleines, zu kurz gekommenes Arschloch wie ein Karabulut – ja, das war jetzt vermutlich eine Beleidigung – meint die Deutschen, und damit auch mich, beleidigen zu müssen, dann halte ich dagegen, dass ich das noch viel besser kann als er. Dazu brauche ich ihm nur die Fakten zu seiner verschissenen Türkei vor Augen zu führen. Wenn ich wie eine Schmeißfliege einem Haufen Scheiße entsprungen bin, dann auch noch aussehe wie ein fetter Halbaffe, dann kann ich die Deutschen gar nicht mehr beleidigen.
Schließlich kratzt es die Eiche auch nicht, wenn die Sau sich an ihr schabt.
Muss die Sau nur aufpassen, dass die Eiche nicht eines Tages umfällt und die Sau plattmacht.
Nun noch ein – wie ich finde – sehr interessanter Kommentar zu der Entscheidung:
Und ein weiterer Kommentar der wirklich zum Nachdenken anregt:
Es hat natürlich kein Gericht entschieden. An der Richtigkeit der Aussage des Kommentars ändert das jedoch nichts.
Guten morgen Jerko.
Ich suche gerade einen Freiwilligen, der eine fast gleichlautende Aeusserung wie Karabulut öffentlich abgibt. Er soll allerdings ” Deutschen” durch “Juden” ersetzen..
Das Experiment soll einzig der Befriedigung meiner Neugier dienen, wie deutsche Gerichte eine Aktion ( ein Tatbestand ist es wohl nicht) abhängig von der beleidigten Gruppe würdigen.
Ich fürchte allerdings, wenn ich dazu eine Zeitungsanzeige schalte, findet sich ein Gericht, welches mich belangt.
Einen schönen Tag!
P.S. Mir fällt gerade ein, wenn ich doch genügend Freiwillige finde, dann kann ich eine 2. Dissertation schreiben; in Kulturwissenschaften oder Jura. “Abhängigkeit des Strafmaßes von Herkunft des Beleidigenden und der beleidigten, jeweils nicht in sich abgrenzbaren Gruppe in Deutschland 2020”
Nach diesem Schritt schreibe ich dann eine Habilitation, indem ich das Experiment in allen EU- Ländern wiederhole und die Ergebnisse aufarbeite.
Guten Morgen werter Dr.,
“Juden sind eine Köterrasse” wäre natürlich knallhart Volksverhetzung. Und zwar deshalb, weil die Juden – anders als die Deutschen – anhand der Kippa als äußerlich abgrenzbare Entität wahrnehmbar sind. Die Deutschen müssten also erst wieder beginnen z.B. Hakenkreuze zu tragen, damit man sie ebenso wahrnehmen könnte.
Ich hoffe mit dieser Info ein wenig dazu beigetragen zu haben sämtliche Klarheiten endgültig zu beseitigen. 😉
Und wenn nur ein Teil der Juden Kippa trägt?
Ja, ich gebe zu, diesbezüglich hat meine Argumentation eine winzig kleine Schwäche. Vielleicht könnte man ja die angeblich typisch jüdische Knollennase noch ins Feld führen.