Endlich, nach ca. zwei Jahren (Az.: C-163/17, C-297/17 und weitere) hat der EuGH entschieden, dass Flüchtilanten, die durch andere europäische Staaten nach Deutschland gelangt sind – also so gut wie alle – in diese Staaten zurückgeschoben werden dürfen. Das sagt zwar das Dublin III Abkommen sowieso schon seit jeher, aber ganz offenbar ist man bei manchen deutschen Gerichten nicht so ganz in der Lage “europäisch” zu lesen. Also musste jetzt wegen vermeintlicher Rechtsunsicherheiten der EuGH ran.
Und der entschied wie folgt:
Nach den Luxemburger Urteilen ist eine Zuständigkeit Deutschlands zwar nicht ausgeschlossen. Die Hürden dafür sind aber hoch. Demnach ist eine Rückführung in das Einreiseland erst dann unzulässig, wenn dies Flüchtlinge “in eine Lage extremer materieller Not versetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstößt”. (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-kann-fluechtlinge-leichter-in-eu-staaten-abschieben-a-1258574.html)
Hm, was nun ist eine extreme materielle Not, wenn man aus einem Land mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von vielleicht 150 EUR kommt – wie dies z.B. in Syrien der Fall ist – davon aber auch noch Frau und sechs Kinder ernähren muss. Da bleibt für die private Krankenkasse nicht viel übrig. Und schon gar nichts, um der 6-fachen Mami die Titten liften zu lassen!
Bei dem Urteil ging es konkret unter anderem um einen Flüchtling aus Gambia. Er kam über das Mittelmeer nach Italien und stellte zunächst dort einen Asylantrag. Seinen später in Deutschland gestellten Asylantrag wiesen die Behörden daher als unzulässig zurück. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fragte beim EuGH an, ob eine Rückführung zulässig ist, auch wenn dem Mann in Italien Obdachlosigkeit und “ein Leben am Rande der Gesellschaft” drohen.
Nun, diese Frage hat der EuGH leider nicht konkret beantwortet, weshalb sein Urteil unter Juristen ehrlich gesagt praktisch nichts wert ist.
In weiteren Fällen ging es um staatenlose Palästinenser aus Syrien, die über Bulgarien nach Deutschland kamen, und um einen Tschetschenen, der über Polen einreiste. Der EuGH betonte nun den in der EU geltenden “Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens”. Daher sei grundsätzlich davon auszugehen, dass alle EU-Staaten auch für Flüchtlinge die Menschenrechte beachten.
Wir in Kroatien machen das nicht. Wir verprügeln sie bereits an der Grenze und erschießen sie notfalls. Das führt dazu, dass über Kroatien keine “Flüchtlinge” mehr nach Deutschland kommen. Wen wir nicht rein lassen, den müssen wir später auch nicht wieder zurück nehmen. Ganz einfache kroatische Logik.
Dennoch müssten Gerichte Hinweisen auf “Funktionsstörungen” in einzelnen EU-Staaten nachgehen. “Schwachstellen verstoßen aber nur dann gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, wenn sie eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen”, erklärten die Luxemburger Richter. Der Wunsch nach deutschen Sozialstandards und selbst “große Armut” stünden einer Abschiebung nicht entgegen.
Bla, bla , bla, “besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit“. Nichts weiter als eine Wortblase. Da hat der EuGH den Ball elegant wieder zurückgespielt, denn jetzt müssen die deutschen Gerichte urteilen, wann diese Schwelle erreicht ist.
Jedenfalls noch nicht bei großer Armut, das ist ja schon mal etwas präziser. Aber was ist “große Armut“? Wenn Sie mich fragen müsste man bei deren Beurteilung von den Verhältnissen in den Herkunftsländern ausgehen. Solange jemand nicht verhungert lebt er auch nicht in großer Armut. Obdachlose gibt es in Deutschland selbst unter Deutschen immer mehr, und die klagen auch nicht lustig vor dem EuGH herum. Natürlich haben die aber auch keinen Anspruch auf Asyl, sondern sind teilweise deshalb arm, weil sie ihr Geld in Form von u.a. “Einkommenssteuern” für die sog “Flüchtlinge” hergeben müssen. Und so gibt es besonders in Städten wie München, Hamburg und Düsseldorf mehr und mehr hart arbeitende Menschen, die sich bereits eine Mietwohnung trotzdem nicht mehr leisten können (https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.wohnungsnot-im-landkreis-muenchen-awo-immer-mehr-berufstaetige-werden-obdachlos.4af16925-74bb-4e3f-bfd9-e0b5deacc368.html).
Überschritten sei die Schwelle erst bei einer unmenschlichen, “extremen materiellen Not”, die es Flüchtlingen nicht erlaube, “ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden”.
So, jetzt haben wir wenigstens den EuGH-Freibrief für Massenunterbringungslager auf dem Niveau ehemaliger KZ´s
ohne Gaskammern natürlich!
Die Türken unterhalten derzeit übrigens Lager noch weit unter dem ehemaligen deutschen KZ-Niveau …
…, werden dafür aber ausgerechnet von den Deutschen noch finanziell erheblich alimentiert.
Zurück zu den Nazilagern: Dort hatten die – überlebenswerten – Menschen ein Dach über dem Kopf, wurden verpflegt und konnten sich waschen.
Das reicht, so habe ich es auch stets gefordert und der EuGH bestätigt nun eindeutig meine Rechtsauffassung!
(Fragen Sie mich bitte nicht wie ich zu den Nazis stehe! Mein leiblicher Opa wurde ihretwegen umgebracht!!!)
Damit dürfte er wohl auch die Rechtsprechung des BVerfG zum Thema soziale Mindeststandards in Deutschland in die Tonne getreten haben, denn es kann danach für einen “Flüchtling” eben nicht das Gleiche gelten, wie für einen Menschen, der in Deutschland in die Sozialsysteme eingezahlt hat.
Wir müssen langsam mal beginnen einen Unterschied zwischen Deutschen, EU-Wirtschaftsmigranten und “Flüchtlingen” machen, sonst implodiert unser Sozialsystem irgendwann und dann knallt es. Baut endlich riesige Lager und nennt sie von mir aus nicht so. Aber reduziert die Kosten für unser Sozialsystem auf das absolute Minimum.
“Flüchtlinge” suchen Sicherheit. Deutschland hingegen bietet zusätzlich Vollversorgung auf Luxusniveau. Wer offenen Auges durch deutsche Straßen fährt, der sieht sehr viele schlecht angezogene Menschen zumeist turkarabischer Optik. Es sind die Leute, die sich in unserem Sozialsystem bequem eingerichtet haben. In ihren Heimaten trugen sie oft Klamotten aus der Kleiderkammer. In Deutschland kaufen sie bei KiK ein. Das kann sich jeder Hartzer locker leisten. Mit 80 EUR können Sie sich bei KiK von Kopf bis Fuß und selbst für den Winter komplett einkleiden.
Natürlich tragen die keine Prada Lammfelljacken für 3.000 EUR, so wie der kleine Jerko, aber der geht oder ging für sein Geld ja auch arbeiten und zahlte brutal viele Steuern. Natürlich fahren die Herrschaften mit dem ÖPNV, aber in Syrien auf dem Lande konnten sie schon froh sein, wenn sie überhaupt von A nach B kamen und wenn ihnen der Esel dabei nicht verreckte.
Natürlich essen diese Leute keine feinen Rinderfilets, denn in Syrien gab es zumeist nur billige Hülsenfrüchte, dagegen ist jeder ALDI schon ein Delikatessengeschäft, und vor allem muss man für das Geld in (D) ja gar nicht arbeiten gehen. Die Wohnungen in Deutschland sind im Winter warm und im Sommer vergleichsweise kühl, kein Wunder, dass man dann lieber hier bleibt als wieder heim zu gehen. Und bei der Menge an “Flüchtlingen” haben sich schon ganze syrische Communities gebildet. Was bedarf es da eigentlich noch des Kontakts zu den Deutschen?
Ach, ist es nicht ein schöner Tag mit diesem EuGH Urteil?!
Jetzt können wir die “Flüchtlinge” also alle wieder zurück nach Italien, Ungarn, Rumänien und was weiß ich noch wohin schicken. Einziger Haken, seinerzeit kamen die dummerweise alle durch Kroatien. Demnach müsste Kroatien wohl mehr als eine Million Flüchtlinge aufnehmen, und in diesem Falle würden wir sie nicht lagern, sondern beseitigen.
Dies sage ich nur, damit allen am EuGH auch unmissverständlich klar ist, dass sie bei uns nicht mit menschenwürdigen Zuständen zu rechnen hätten. Wir Kroaten sind leider immer noch primitive Bestien, wovon sich jeder kultivierte Westeuropäer bei Skampi und getrüffeltem Hummer in unseren klimatisierten Restaurants sehr gerne selbst überzeugen darf.
Werte Leser, ich schäme mich!
Aber wissen Sie, das Problem stellt sich in Wirklichkeit gar nicht, weshalb das Urteil des EuGH für die Praxis mehr oder minder gar keine Rolle spielt, denn:
Für die Rückführung in das Einreiseland besteht meist eine Frist von sechs Monaten. Der EuGH entschied weiter, dass sich diese auf 18 Monate verlängern kann, wenn ein Flüchtling seine Unterkunft verlässt, um sich der Abschiebung zu entziehen.
Und nun weisen Sie mal einem einzigen “Flüchtling” nach, dass der seine Unterkunft verlassen hat, um sich der Abschiebung zu entziehen. Vielleicht war er ja nur kurz einkaufen oder hat bei seiner Freundin übernachten wollen. Und selbst wenn der Nachweis gelänge, dann bekämen Sie aufgrund der Fristen wohl 99% der sog. “Flüchtlinge” nicht mehr aus Deutschland abgeschoben.
Ganz tolles Urteil!!!
Edited while listening pretty loud to: