Eilmeldung: BVerfG erlaubt Auftrittsverbot türkischer Politiker

Mal wieder ist darüber so schnell nichts in den Nachrichten zu hören, stattdessen geht es um der dicken Frau Merkels Auftritt bei der EU. Aber dass wir ein politisch gelenktes Fernsehen haben, daran dürften nun schon länger wenig Zweifel bestehen. Gerade heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, dass ausländischen Politikern politische Auftritte in Deutschland jederzeit verboten werden können (http://www.focus.de/politik/ausland/urteile-karlsruhe-kein-auftrittsrecht-fuer-tuerkische-politiker_id_6767649.html):

Die Bundesregierung kann die heftig umstrittenen Wahlkampf-Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland verbieten. Das stellten die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts heute klar.

 

Im Rahmen einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde erklärten sie, dass weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch gebe, nach Deutschland zu reisen, um amtliche Funktionen auszuüben.

Ich habe das schon immer gewusst, aber ich bin ja auch Jurist und kein Politdummschwätzer.

Nun merken die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss (Az. 2 BvR 483/17) an, dass Wahlkampf-Auftritte immer von der Zustimmung der Bundesregierung abhängen. Politiker, die hier „in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität“ auftreten wollen, können sich demnach nicht auf Grundrechte berufen. Würde ihnen der Auftritt untersagt, sei das eine außenpolitische Entscheidung im Verhältnis zweier souveräner Staaten. Das impliziert, dass ein Verbot nach Auffassung der Richter zumindest keinerlei rechtlichen Bedenken begegnen würde.

Wahlkampfauftritte sind eben keine normale “Meinungsäußerung” und werden daher von den entsprechenden – für Bürger geltenden – Grundrechten auch nicht geschützt. Und deshalb sagt Frau Sahra Wagenknecht auch absolut zu Recht:

„Die Bundesregierung muss jetzt endlich Farbe bekennen und darf die Bürgermeister von Städten und Gemeinden nicht länger mit dem Problem allein lassen“, sagte sie. „Die Bundesregierung macht bewusst von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch, die Werbung für eine autoritäre Türkei bei uns zu unterbinden. Das ist nun klar“, sagte FDP-Parteichef Christian Lindner der „Heilbronner Stimme“(Samstag). „Es ist ein falsches Verständnis von Toleranz, den Gegnern der Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit zu gewähren.“

Wenn Merkel jetzt noch einen dieser türkischen Politirren hier auftreten lässt, dann muss sich sich wirklich ernsthaft fragen lassen warum eigentlich?

Will sie es am Ende Erdogan eines Tages nachmachen und auch hier die Meinungsfreiheit abschaffen?!