München (dpa) – Ein 51-Jähriger aus Montenegro, der mit einem Auto voller Waffen auf dem Weg nach Paris erwischt wurde, muss für vier Jahre in Haft. Das Münchner Landgericht verurteilte den Waffenkurier unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Das Gericht hatte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt, woraufhin dieser ein Geständnis ablegte: Er habe von einer größeren Menge an Waffen in seinem Leihwagen gewusst, aber nicht, wofür diese dienen sollten. Und er habe aus Geldnot gehandelt. Das Landgericht glaubte ihm dies.
Ach der arme Waffenhändler. Mir kommen beinahe die Tränen. Das muslimische Stück Albanerscheiße war in Geldnot. Da kommt man dann natürlich schon mal auf die Idee sich als Waffenkurier anzudienen. Wobei ich ihm die Geschichte nicht abgenommen hätte, denn selbstverständlich hat er die Waffen selbst organisiert. In Albanien an das Zeug heranzukommen ist ähnlich einfach, wie sich von einer verarmten Fachanwältin für Medizinrecht einen pusten zu lassen.
Der Mann war wenige Tage vor den Pariser Terroranschlägen im November 2015 von der Polizei aufgegriffen und festgenommen worden. In seinem Auto wurden Kalaschnikows, Sprengstoff und Handgranaten gefunden. Bezüge zu den Pariser Attentätern fanden die Ermittler aber nicht.
Und selbst wenn die Täter von Paris nicht mit seinen Waffen gemordet hätten, so dürften die überführten Waffen allein dazu gedient haben, dass irgendwelche muslimischen Radikalarschlöcher damit weitere Christen morden. Am besten aber ist der Deal, den ein schwachsinniger Richter dem Albanerarschloch vorschlägt. Max. 4 Jahre und 3 Monate bei Geständnis. Wissen Sie was ich gemacht hätte? Ich hätte gesagt Maximalstrafe, wenn kein Geständnis. Da können Sie mal wieder sehen, was für Vollidioten und Schwuchteln wir inzwischen in der Deutschen Justiz beschäftigen. Und was hat das Geständnis jetzt gebracht? Weder wissen wir wer die Hintermänner der Tat waren (weil es eben keine gab) und ein hochgefährlicher Krimineller kommt vermutlich relativ bald wieder auf freien Fuß. Denn wie der werte Hinweisgeber wohl zu Recht schreibt:
Nun hat der Waffenlieferant aber seine gerechte Strafe bekommen! 4 Jahre – U-Haft – 1/3 wegen guter Führung…2017 kann er wieder als Freigänger fahren. Da haben wir die potentiellen Täter aber abgeschreckt!
Das ist leider richtig. Warum erschießen wir das Schwein nicht einfach?!
Nebenbei könnte man anbetrachts der aktuellen Situation darüber nachdenken, ob solcherlei Waffenschmuggel oder auch Handel nicht per se als Beihilfe zum Mord zu beurteilen wäre. Hier reicht dolus eventualis hinsichtlich des Tötungstatbestandes aus. Und welche andere Absicht als zu morden können die Besteller von, ich zitiere…
In seinem Auto wurden Kalaschnikows, Sprengstoff und Handgranaten gefunden.
… wohl gehabt haben?
Das Problem, dass der Mord in diesem Fall noch nicht stattgefunden hatte, müsste sich juristisch schon noch irgendwie umschiffen lassen. Und wenn wir schon unser Sexualstrafrecht ihretwegen ändern …
… dann müsste es doch auch möglich sein die Beihilfe zum Mord tatbestandlich auszuweiten. Erwischte es doch im Falle solcher Waffenschmuggler nun wirklich niemals die Falschen.