Ich bin durch Leser via E-Mail auf einen Artikel der SZ hingewiesen worden. “Flüchtling will sich mal was Schönes leisten“. Das können Sie selbst googeln, Sie werden auf passende Einträge stoßen. Der Artikel ist jedoch nicht zu finden. Er wurde vermutlich entfernt, weil er derart brisant ist, dass sich dem Leser nicht nur die Faust in der Tasche zusammenballt, sondern man am liebsten zur Waffe greifen möchte, um erst den Flüchtling und dann die dicke alte Frau umzulegen. Was man aber natürlich nicht tut, weil man sich ja schließlich nicht strafbar machen möchte. Und selbstverständlich fordere ich hier auch nicht zur Begehung von Straftaten auf, sondern dazu bei den kommenden Bundestagswahlen diese arme irre alte Frau endlich abzuwählen und seine Stimme der AfD zu geben. Die wird sich dann schon angemessen um den sog. “Flüchtling” kümmern.
Da ein werter Leser von mir so geistesgegenwärtig war den Artikel als PDF zu speichern, kann ich diesen hier Wort für Wort zitieren. Der Leser kontaktierte den Autor und fragte nach warum der Artikel verschwunden sei. Der Autor war sprachlos und will seinen Chefredakteur fragen. Dieser ist aber erst nach Weihnachten wieder im Hause. Der werte Leser versprach mich jedenfalls zu informieren, sofern der Chefredakteur überhaupt ein Statement dazu abgibt.
Zum Schluss finden Sie auch noch einen Link zum direkten Download des Artikels. Bitte teilen Sie die PDF-Datei mit Ihren Freunden und Verwandten, vor allem aber mit allen Dummgutmenschen die Sie kennen, damit Deutschland endlich mal versteht was Merkel uns da vermutlich zu Hunderttausenden ins Land geholt hat.
Sächsische Zeitung, Mittwoch, den 20.12.2017
Flüchtling will sich mal was Schönes leisten
Aus dem Gerichtssaal
Er habe nicht gewusst, welche Strafe auf Ladendiebstahl stehe,sagt der Angeklagte. Seit er in Deutschland ist, begeht er fortlaufend Straftaten. Etliche Verfahren wurden eingestellt.
Ein abgelehnter Asylbewerber begeht ständig Straftaten. Vor allem stiehlt er. Aber nicht etwa,weil er Hunger oder Durst hat.
Von Jürgen Müller
Foto: Felix Kästle/dpa
Das muss man dem jungen Libyer zugutehalten: Er stellt sich der Gerichtsverhandlung, ist pünktlich zum Termin am Meißner Amtsgericht erschienen. Das ist bei Flüchtlingen eher selten der Fall. Oft sind sie untergetaucht, wenn sie sich für Straftaten verantworten sollen. Dem 21-Jährigen werden mehrere Diebstähle vorgeworfen. In einem Supermarkt in Coswig soll er Lebensmittel gestohlen haben, knapp zwei Monate später wird er in Moritzburg erwischt, als er eine Flasche Wodka und eine Flasche Wilthener in seiner Jacke verschwinden lässt und ohne zu bezahlen den Markt verlassen will. In dem Moritzburger Markt wird ihm daraufhin Hausverbot erteilt.
Das kümmert ihn aber nicht. Er geht trotzdem immer wieder hin, wird dreimal erwischt und wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Er habe schon gewusst, dass er Hausverbot habe, jedoch nicht, wie lange das gelte, sagt er der Richterin. In Moritzburg habe er keine andere Einkaufsmöglichkeit gehabt. „Ich brauchte Rasierklingen, wollte die bezahlen, nicht stehlen“, lässt er den Dolmetscher übersetzen. Er sagt das, obwohl ihm das in diesem Fall gar nicht vorgeworfen wird.
Die Diebstähle erklärt er so: „Ich hatte kein Geld und wusste nicht, welche Strafe es für Ladendiebstahl gibt.“ Hätte er aber wissen können. Seit er in Deutschland ist, stiehlt er in schöner Regelmäßigkeit, wurde auch schon mehrfach deswegen verurteilt. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft auch zahlreiche Verfahren gegen ihn eingestellt. So fühlte er sich wohl sicher, glaubte, dass ihm nichts passiert.Vorgeworfen wird ihm noch ein weiterer Diebstahl in Dresden. Hier hat er richtig zugeschlagen, wollte in einem Kaufhaus eine Jacke stehlen. Nicht irgendeine, sondern eine richtig teure für 130 Euro. Die zieht er in der Umkleidekabine an, zieht seine alte Jacke drüber. Doch das gute Stück ist alarmgesichert. Als er das Kaufhaus verlassen will, geht der Alarm los. „Ich hatte kein Geld und wollte auch mal was Schönes haben“, sagt der abgelehnte Asylbewerber, der eine Duldung hat und nur Lebensmittelgutscheine erhält. Er sei „bloß mal so“ in Dresden gewesen und habe auch viel Alkohol getrunken, sagt er.
Ein politisch Verfolgter ist der Mann nicht, eine Fachkraft auch nicht. Wie lange er zur Schule gegangen ist, weiß er nicht genau. Zwischen acht und zehn Jahren gibt er vor Gericht an, bei der Jugendgerichtshilfe hatte von sechs bis acht Jahren gesprochen. Einen Schulabschluss hat er nicht, einen Beruf auch nicht. In Libyen hat er zwei Jahre auf der Straße gelebt, sich mit Gelegenheitsjobs durchgeschlagen. Aus seinem Heimatland sei er „wegen privater Sachen“ geflohen. Von Deutschland sei er enttäuscht, habe falsche Vorstellungen gehabt. Er habe gedacht, dass er hier in die Schule gehen könne. Dennoch will er hierbleiben. Mit Drogen habe er nichts zu tun, beteuert er. Die Staatsanwältin widerspricht energisch: „Das ist nicht wahr. Sie wurden auch schon mit Drogen erwischt“, hält sie ihm vor. Allerdings wurde auch dieses Verfahren eingestellt.
Der junge Mann bekommt nach Jugendstrafrecht 40 Arbeitsstunden aufgebrummt. Die Staatsanwältin hatte ihm zuvor die Leviten gelesen. „Sie haben nicht gestohlen, weil Sie Hunger oder Durst hatten. Auch deutsche Jugendliche können sich in den seltensten Fällen eine Jacke für 130 Euro leisten und müssen verzichten. Wenn Sie das nicht verstehen, landen Sie das nächste Mal im Gefängnis“, hatte sie ihm angedroht. Denn er ist jetzt 21 Jahre alt und wird also künftig nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Ich KOCHE gerade vor Wut!!!
Ad 1: Wieso gilt für Araber bis zum 21. Lebensjahr eigentlich inzwischen offenbar prinzipiell Jugendstrafrecht? Diese Menschen haben es alleine von z.B. Libyen bis nach Deutschland geschafft. Das zeigt m.E. auf, dass sie schon “erwachsen” genug sind.
Ad 2: Lächerliche 40 Arbeitsstunden, also eine Woche Arbeit, für diesen ganzen Katalog an Straftaten? Wie bescheuert ist eigentlich dieses Gericht ?! Viel schlimmer ist aber noch, dass wir diesen Menschen vermutlich – außer mit nackter Gewalt – nie wieder loswerden. Er hat nichts gelernt und ist verlogen bis ins Mark. Für ihn ist Deutschland eine Spielwiese. Derweil er in Syrien für seine Taten vermutlich bereits totgeschlagen worden wäre und ihm in Saudi Arabien mindesten beide Hände und beide Füße fehlen würden, macht sich dieses kriminelle Gesindel hier einen Spaß, weil es halt auch mal “was Schönes” haben wollte. Und ganz offensichtlich ist das auch kein Einzelfall, sonst müsste der Autor nicht betonen, wie viele arabische Straftäter erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen.
So leid es mir tut, aber für derlei Pack ist der deutsche Rechtsstaat niemals geschaffen worden. Das deutsche Jugendrecht – ich habe ja bekanntlich Jura mit Wahlfachgruppe Strafrecht und Kriminologie studiert und im ersten Staatsexamen in diesem Bereich 13 Punkte gemacht – ging bei Jugendlichen und Heranwachsenden davon aus, dass sie zwar grundsätzlich kompatibel zu unserer Gesellschaft sozialisiert worden sind, aber besondere – widrige – Umstände zu einem Fehlverhalten geführt haben. Da im Jugendrecht nicht der staatliche Strafanspruch im Vordergrund steht, sondern noch der Erziehungsgedanke, soll die Verurteilung dem Jugendlichen aufzeigen, dass er einen Fehler gemacht hat und diesen in Zukunft vermeiden soll. Nicht zuletzt auch deshalb, weil z.B. Vorstrafen sich auf sein späteres Leben äußerst nachteilig auswirken können.
Dieses kriminelle Arabergesindel aber weiß ganz genau, dass es hierzulande niemals einen Job wird ausüben können, schlicht weil es dazu nicht eine einzige notwendige Voraussetzung mitbringt. Natürlich wollen die hier angeblich alle zur Schule gehen oder studieren. Aber das sind bloße Schutzbehauptungen. Ich erlaube mir mal Ihnen eine Frage zu stellen: Was würden Sie tun, wenn Sie ein ungelernter, bettelarmer junger Mann aus Libyen sind, der dort auf der Straße lebt und eines Tages hört, dass das reiche Deutschland seine Grenzen für jeden menschlichen Abschaum geöffnet hat und man dort zudem großzügig verpflegt wird. Man kann in Deutschland Alkohol in Massen trinken und halt einfach mal so nach Dresden fahren, weil man ja ordentlich Taschengeld bekommt.
Dieser Mann ist unter keinem möglichen Gesichtspunkt ein “Flüchtling“. Er gehört umgehend abgeschoben. Sollte dies nicht möglich sein, dann muss er durch den Staat Deutschland “entsorgt” werden. Die Wahl des tauglichen Mittels zur Entsorgung überlasse ich als guter Demokrat selbstverständlich dem Rechtsstaat.
Ich lese immer wieder, dass WIR solche Subjekte abschieben MÜSSEN.
WIR sollen also dafür bezahlen, dass Abschaum, der nicht das Recht hat, sich in UNSEREM Land aufzuhalten, abreist, womöglich noch mit Taxi und Flieger. Am besten noch erster Klasse.
WIR müssen das nicht. WIR sollten eher dafür sorgen, dass sich dieser Abschaum (und deren Helfer, wobei gilt, zeige mir deinen Umgang und ich sage dir wer du bist) es möglichst unangenehm hier haben und von selbst verschwinden. Dass dieser Abschaum weit reisen kann, hat er ja bereits bewiesen, also so what. Keinen Cent für die Entfernung dieses Drecks!
Wie wäre es mit Frondiensten?
Erst vor den Karren spannen, Gurken oder Erdbeeren bis zur Abschuldung aller angehäuften Gerichtskosten vom Feld pflücken lassen. Absicherung durch Fußfessel, Ernährung durch Gurken und Erdbeeren, das wäre sogar ein Upgrade zu Wasser und Brot. Und dann auch nur Mundraub.
Wäre besser als lächerliche Sozialstunden und man bildet eine Fachkraft für Gurkenpflückerei aus, der im Heimatland dann eben für Datteln oder andere heimische Gewächse umgeschult werden kann und dort wertige Leistungen vollbringen kann.
Nach Ableistung aller angefallenen Schulden und jahrelanger kostenloser Arbeitskraft auf Bauernhöfen und ähnlichen Establishments mit Hilfskräftemangel einen freundlichen Salut und Entfernung der Fußfessel. Offizieller Arschtritt an Bord zum nächsten Dampfer nach Arabistan plus Einreiseverbot (am besten Ganz-EU) und Androhung drakonischer Gefängnisstrafen, diesmal dann mit Wasser und Brot statt Erdbeeren und Gurken. Und allen wäre geholfen. Selbst dem Kriminali.
Das Leben kann so einfach sein, lieber Jerko. Wenn man es sich einfach macht.
Frohes Fest!
Einziger Haken: Wie dem kriminellen Arabervolk und seinen linksfaschistoiden Helfern klar machen, dass wir sie hier nicht mehr haben wollen? Gewalt scheidet in einem Rechtsstaat ja bekanntlich aus. Es sei denn natürlich es ist staatlich ausgeübte Gewalt. Welche übrigens auch bei des Dons Vorschlag mit den Feldarbeitssklaven ausgeübt werden müsste um die kriminellen Araps bei Arbeitslaune zu halten, es sei denn man erfindet Fußfesseln, die bei Untätigkeit, Verlassen des Feldes oder dem Versuch der Entfernung der Fußfessel explodieren und den Träger zuverlässig in Fetzen reißen. Ansonsten ist die Idee mit den Gurken und den Erdbeeren natürlich sehr gut, denn so was verkauft sich immer. Ich würde das Angebot noch um Spargel und Tomaten ergänzen. Auch könnte man die Arbeitssklaven europaweit einsetzen, um die Erntesaison möglichst optimal auszunutzen. Eine Art Leiharbeitssklaventum eben.