Ich hatte die Tage ja schon mal zu dem etwas aus dem Medienradar geratenen Fall “Gina Lisa Lohfink und das duale Vögeln mit arabischen Kurzpimmeln” berichtet: http://www.jerkos-welt.com/kurz-dazwischengeschoben-gina-lisas-berufung/.
Heute lese ich nun mit allergrößter Freude bei SPIEGEL online, dass die blonde Billigbitch Lohfink von dem Revisionsgericht “volles Rohr auf die Fresse” gekriegt hat, wie man in ihren Kreisen “zack die Bohne” eben so sagt:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gescheiterte-revision-im-fall-lohfink-ein-richter-teilt-aus-a-1134069.html.
Wir erinnern uns:
Selbst Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprang Lohfink bei. Die Amtsrichterin ließ sich von dem Getöse nicht beeindrucken und verurteilte Lohfink zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 250 Euro, insgesamt 20.000 Euro. Der Verkehr sei einvernehmlich gewesen, eine Vergewaltigung habe es nicht gegeben. Schon damals sprachen Kritiker von einer Show vor Gericht, die Lohfink einen lukrativen Vertrag für den RTL-Dschungel gebracht habe.
Lohfink und ihr Anwalt schäumten öffentlich, kündigten an, im Rahmen einer Sprungrevision sofort die höchste Instanz anzurufen. Das Berliner Kammergericht solle das Urteil auf Rechtsfehler prüfen – und kippen. Seiner Mandantin, so Anwalt Benecken, seien die Strapazen einer neuen Beweisaufnahme in einer normalen Berufung vor dem Landgericht nicht zuzumuten.
Nun ja, im Dschungel hat sich die Gina Lisa Schluckfink nun auch nicht besonders gut gemacht. Aber wenigstens kann sie jetzt wieder ein Jahr lang ihre Rechnungen bezahlen.
Der Richter machte – so wie ich es bereits angekündigt hatte – die Gina Lisa Lutschfink bzw. ihren Anwalt zur sprichwörtlichen Schnecke.
Wie sehr das Kalkül schief ging, zeigt sich an diesem Morgen nach einer dreiviertel Stunde. Da verkündet der Vorsitzende Richter Ralf Fischer bereits das Urteil: Der Schuldspruch für Lohfink ist rechtskräftig. Lediglich die Höhe der Tagessätze muss das Amtsgericht Tiergarten neu bestimmen. In diesem Punkt sei der Richterin im ersten Prozess ein “kleiner Fehler” unterlaufen, sagte Fischer. Der Betrag sei nicht ausreichend begründet.
Und dann holt der 57-Jährige in seiner Urteilsbegründung zu einer denkwürdigen Lektion aus. Es sind Sätze, die Lohfink und Benecken wie Ohrfeigen schmerzen müssen. Warum denn, fragt Fischer, habe die Angeklagte an allen Sitzungen im Amtsgericht teilgenommen, wenn das Verfahren sie so sehr belastet habe? Sie sei dazu nicht verpflichtet gewesen, weil es vor dem Amtsgericht um einen Strafbefehl gegangen sei.
Für ihn, so Fischer, seien nur zwei Erklärungen denkbar: Entweder habe Lohfink “für Eigenwerbung bewusst die öffentliche Aufmerksamkeit gesucht”. Oder Benecken habe hinter ihrem Rücken das Interesse an ihrer Person ausgenutzt und sie “den Haien zum Fraß vorgeworfen”. Sei das der Fall, solle Lohfink ihren Anwalt verklagen.
Es erschließe sich ihm auch nicht, so Fischer, dass Benecken die Sprungrevision eingereicht hat. Der Antrag ziele darauf ab, das Urteil aufzuheben und erneut vor dem Amtsgericht zu verhandeln. Wo solle da der Vorteil sein, verglichen mit einer Berufung vor dem Landgericht, wenn der Fall doch ohnehin neu aufgerollt werden solle?
“Sinn macht die Argumentation eigentlich nur, wenn man von der völligen Aussichtslosigkeit seines Rechtsmittels überzeugt ist und nur um des schönen Scheins willen nicht kampflos aufgeben will”, sagte Fischer, der seit drei Jahren Senatsvorsitzender ist.
Jetzt muss der Nichtjurist wissen, dass es in der kommenden Verhandlung vor dem Amtsgericht allein um die Höhe des Tagessatzes gehen wird. Und da gibt es das sog. Verböserungsverbot (reformatio in peius) nicht. D.h. dass das Amtsgericht bei der Gina Lisa nunmehr nach ihrem Dschungelcamp-Aufenthalt nachfragen wird, was sie denn da so verdient hat. Und das wird nicht wenig gewesen sein. Laut BILD munkelt man von 150.000 EUR (http://www.bild.de/unterhaltung/tv/gina-lisa-lohfink/bekommt-wirklich-die-hoechste-dschungel-gage-47292370.bild.html). Geht man jetzt davon aus, dass die Gina Lisa Leckfink alleinstehend ist und praktisch keine Betriebskosten haben wird, dann ergibt das ein Nettoeinkommen von ca. 92.477 EUR. Das macht durch 365 gerechnet einen Tagessatz von 253,00 EUR.
Nun ist das Gericht aber bereits von einem Tagessatz von 250,00 EUR ausgegangen, als die Gina Lisa noch gar nicht im Dschungel war. Demnach ging das Gericht also schon von einem ca. 90K hohen Netto der Schwanzlutscherin aus, was sich nun also hinsichtlich ihres Bruttos annhähernd verdoppeln dürfte. Berechnet man nun den Tagessatz für ein Jahresbrutto von ca. 300.000 EUR, dann landet man ziemlich exakt bei 478,00 EUR. Und das macht 38.240 EUR Gesamtgeldstrafe!
Nachgerade köstlich empfinde ich den gutgemeinten Rat des Richters an Frau Gina Losa Lutschfink:
Richter Fischer gab Lohfink für die Verhandlung einen Rat: Sie solle sich, wenn sie wirklich gelitten habe, einen Verteidiger nehmen, der ihre Interessen wichtiger nehme als sich selbst. “Und wenn er dann noch etwas vom Strafrecht verstünde, wäre das ein wirklicher Gewinn.”
Meiner spermaschluckenden, eierlutschenden Anwalts-Ex …
… steht ja auch noch ein lustiges Verfahren wegen u.a. falscher Anschuldigung und Falschaussage bevor.
Da kann sie nur von Glück reden, dass sie erbärmliche Hungerleiderin sich Gina Lisas “Spitzen-Anwalt” gar nicht leisten kann. Aber ob sie danach noch Spaß an ihrem Beruf haben wird, wage ich zu bezweifeln. Denn nicht nur eine Beschwerde gegen sie vor der Anwaltskammer Hamm ist bereits im Vorbereitung, sondern ebenso eine Klage vor dem Anwaltsgerichtshof Hamm wegen verweigerter Aktenherausgabe. Und natürlich noch eine Strafanzeige gegen ihre Schwester wegen betrunkener Verkehrsunfallflucht und Versicherungsbetruges.
Ich erlaube mir die Fachanwältin für Oralverkehr einmal mehr zu zitieren:
Wie gut das wohl den Anwälten bei der Kammer in Hamm und vor allem den Richtern am Anwaltsgerichtshof des OLG Hamm gefallen wird …