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Kontakt: faulenzer@jerkos-welt.com

Es handelt sich bei diesem Blog um meine rein private Seite. Ich erlaube es mir hier lediglich meine grundgesetzlich geschützte freie Meinung kundzutun.

Ich zitiere §5 TMG:

§ 5
Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten…

Es geht beim TMG allein um “geschäftsmäßig” angebotene Telemedien. Womit das Gesetz für rein private Seiten wie die meine, ohne beispielsweise auch nur einen einzigen Werbelink, nicht anwendbar ist. Interessant ist, dass das Gesetz selbst den Begriff “Telemedien” nirgends legaldefiniert. Die vermutlich beste Definition findet sich hier: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/telemedien.html.

Ich zitiere:

“Telemedien werden negativ definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die weder Telekommunikationsdienste i.S des Telekommunikationsgesetzes (Übertragung von Signalen in Telekommunikationsanlagen oder -netzen, § 3 Nrn. 23 und 24 TKG) noch Rundfunk i.S.d. § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (vgl. § 1 des Telemediengesetzes [TMG] vom 26.2.2007 [BGBl. I 179]). Es handelt sich dabei insbesondere um im Internet angebotene Dienstleistungen etc. Telemedien sind zulassungs- und anmeldefrei (§ 4 TMG).”

Mangels positiver Legaldefinition dürfte das TMG aufgrund eines klaren Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (staatsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz) insg. verfassungswidrig sein. So wären nach obiger “Negativdefinition” z.B. auch Whatsapps “Telemedien“. Na dann viel Spaß beim künftigen Schreiben eines rechtssicheren Impressums unter jede Whatsapp!

Ganz nebenbei gilt das TMG übrigens gar nicht für *.com Domains!

Wem etwas nicht gefällt oder wer sein Urheberrecht verletzt sieht, der kann sich jederzeit unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse vertrauensvoll an mich wenden.

Außer meiner spermaschluckenden Anwalts-Ex!