Einigermaßen Schlagzeilen hat die Gruppenvergewaltigung einer 14-jährigen in Hamburg gemacht.
Das Mädchen wurde im Februar 2016 von vier jungen Männern vergewaltigt und danach sturzbetrunken in ein Laken gepackt und in einem Hinterhof einfach in der eisigen Kälte liegen gelassen. Es entkam nur ganz knapp dem Tod durch Erfrieren.
Ich zitiere die ZEIT (http://www.zeit.de/hamburg/2016-10/hamburg-vergewaltigung-prozess#comments):
Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person, gefährliche Körperverletzung und noch einiges mehr. Das klang nach vielen Jahren Haft. Doch drei der Täter sind selbst erst zwischen 14 und 17 Jahre alt. Da gilt Jugendstrafrecht mit ganz eigenen Regeln. Jugendliche Straftäter dürfen nicht bestraft, sondern sollen erzogen werden.
Das ist natürlich Quatsch, wie jeder weiß, der mal Jura studiert hat. Denn natürlich sind auch im Jugendstrafrecht lange Freiheitsstrafen möglich. Anders als im Erwachsenenstrafrecht geht das Jugendstrafrecht von noch unvollständigen Persönlichkeiten aus. Mithin Menschen, die noch keinen gefestigten Charakter herausgebildet haben und daher noch Manipulationen unterliegen können, die dazu führen, dass sie sich falsch verhalten.
Wenn ich das hier aber lese, dann habe ich meine leisen Zweifel, ob der Rechtsstaat das Jugendstrafrecht (es heißt ja nicht Jugenderziehungsrecht) korrekt angewendet hat:
Die Täter und ihre Angehörigen geben sich nur wenig beeindruckt von der Tat und ihren Folgen. Landgericht Hamburg, Saal 337. Viele Bekannte sind zum Urteil gekommen. Die Stimmung ist super. Seit Monaten sitzen die vier Täter in Untersuchungshaft. Nun kommen drei von ihnen frei. Die Angehörigen jubeln, als der Vorsitzende Richter das Urteil verkündet, einer beruhigt sich erst wieder, als das Gericht ihm mit Saalverweis droht.
Oha, was für ein großartiger Vorsitzender. Er droht sogar mit der harten Strafe des Saalverweises und lässt drei Vergewaltiger und versuchte Mörder einfach frei. Ob die Angehörigen da wohl gejubelt oder den Richter ausgelacht haben werden?
Nur der älteste Täter kommt ins Gefängnis. Bosco P. ist 21 Jahre alt und damit erwachsen. Er hat sich bis zuletzt uneinsichtig gezeigt. Im Prozess hatte er behauptet, die 14-jährige Nicole hätte freiwillig mit ihm Sex gehabt. An jenem Abend, in der Erdgeschosswohnung in Harburg, hätten sie zusammen Wodka und Bier getrunken. Nicole sei dann erst mit dem 16-jährigen Alexander K. ins Schlafzimmer gegangen, dann mit ihm.
Bosco P. ist übrigens angeblich Serbe. Das ist natürlich völliger Quatsch, weil Bosco kein serbischer Vorname ist. Er ist nichts weiter als ein stinkendes Stück Romamüll. Die Serben können froh sein, dass der Deutsche Staat ihnen dieses Gesindel massenhaft abnimmt. Und mit 21 ist er noch nicht erwachsen, sondern hätte als “Heranwachsender” ebenfalls nach Jugendstrafrecht bestraft werden können. Bitte liebe ZEIT, lasst solche Artikel künftig nicht mehr von juristisch offenbar völlig unqualifizierten Leuten verfassen.
Doch Nicole hatte 1,9 Promille Alkohol im Blut, als ein Nachbar sie in dem Hinterhof fand, gerade noch rechtzeitig, sonst wäre sie erfroren. Und es gibt sogar Videos von der furchtbaren Nacht. Die Täter hatten Spaß daran, zu filmen, wie sie Nicole später noch mit Gegenständen malträtierten. Auf den Videos ist zu sehen, wie das Mädchen im eigenen Erbrochenen liegt, vollkommen weggetreten, und die Männer sich reihum an ihr vergehen.
Den Filmjob hatte eine Freundin von Nicole übernommen. Lisa, 15 Jahre alt, hatte Nicole an jenem Abend mit zu ihren Bekannten genommen. Sie schaute zu, wie die Freundin sich betrank, half ihr auch nicht, als sie besinnungslos auf dem Bett im Schlafzimmer lag, die Jungen nacheinander zu ihr gingen und die Tür schlossen. Als sie anfingen, verschiedene Gegenstände in Nicole einzuführen, zückte Lisa sogar ihr Handy. Sie bekommt dafür ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. “Sie war für Nicole verantwortlich, weil sie sie zu fremden Leuten mitgenommen hatte”, so das Gericht. Mit den Videos habe sie ihre Freundin besonders herabgewürdigt: “Sie stellte sich damit auf die Seite der Jungs.”
Na das Jahr Jugendstrafe auf Bewährung wird der jungen Frau sicherlich zu denken geben. Die lacht sich doch nur tot, da sie damit keinerlei Sanktion abbekommen hat. Unabhängig davon, ob Lisa eine Garantenpflicht für Nicole hatte, hätte man ihr ein paar hundert Sozialstunden aufdrücken sollen. Da hätte sie dann Zeit genug gehabt, um darüber nachzudenken, ob man es filmt, wenn die eigene 14-jährige Freundin von vier Typen vergewaltigt wird. Vermutlich wusste sie auch wo ihre Freundin endete und hätte damit zumindest wegen unterlassener Hilfeleistung wenn nicht gar Beihilfe zum versuchten Mord/Totschlag drangekriegt werden müssen.
Den Richter kann man als verständiger Jurist nur als kompletten Vollidioten bezeichnen.
“Die Strafen mögen einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen”, sagt der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. “Daran aber hat sich die Kammer nicht zu orientieren.”
Natürlich hat sich die Kammer nicht an der Stimmung im Volke zu orientieren. Sie hat aber das Recht korrekt anzuwenden. Wenn ich eine völlig betrunkene junge Frau praktisch nackt (nur in ein Laken gehüllt) im deutschen Winter in einen Hinterhof lege, dann nehme ich in Kauf, dass sie schwere Erfrierungen erleidet, wenn nicht gar den Tod. Und welches andere Motiv dafür kommt wohl in Betracht, ausser die Absicht die vorangegangenen Taten zu verdecken. Das ist ein Mordmerkmal. Allerdings schließen sich Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz aus, wenn der Täter davon ausgeht, dass er die Tat nur durch den Tod des Opfers verdecken kann. Da haben die Kanackenbälger aber nochmal Schwein gehabt.
Trotzdem haben wir es mit gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag zu tun. Denn für diesen reicht dolus eventualis (bedingter Vorsatz) aus. Und dieser ist nach der, vorwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht, gegeben, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und diesen billigend in Kauf nimmt. In Abgrenzung dazu soll bewusste Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Täter den Erfolg innerlich ablehnt und auf dessen Ausbleiben hofft.
Den Jungs war es auf gut Deutsch scheißegal, was mit dem Mädchen passiert. Sie haben es behandelt wie ein Tier und es dann einfach wie Müll im Hinterhof entsorgt. Hier dürfte bedinger Vorsatz im Bezug auf den Todeseintritt wohl problemlos anzunehmen gewesen sein.
Wo hat dieser Richter bloß Jura studiert? Wie konnte er Vorsitzender einer Strafkammer werden?
Und was wird jetzt wohl in den Therapieeinrichtungen mit den nicht eingewanderten Jugendlichen passieren? Mir musste man mit 14 nicht erklären, dass man keine Mädchen vergewaltigt. Und mit 17 wusste ich schon ganz sicher, dass Sex eine echt spaßige Sache ist, wenn die junge Dame dabei auch ihren Spaß hat. Diese Jugendlichen sind nur erneute Beispiele für asoziale, zurückgebliebene Scheinasylanten, die in den Staaten aus denen sie stammen als der allerletzte Dreck angesehen werden. Manchmal wäre es wünschenswert, wenn die Serben sich der Roma wieder in einer etwas anderen Art und Weise “annehmen” würden.
Oder schickt sie zu uns nach Kroatien. Da werden sie wenigstens noch richtig zu Sau gemacht! (http://www.kosmo.at/kroatien-roma-junge-wird-der-schule-diskriminiert-video/)
Pa kad ti je pas jebao majku sta ocekujes od nas glupi zigane? Goni se u p.m. ali nejdi nama na zivce. Budi sretan da danas prezivis. Sjecaj se vremena kad je to bilo drugcije.
Gottseidank ist Kroatien ein sicheres Herkunftsland!
Und zuletzt:
Mit welcher Härte andere Gerichte gegen junge Gruppenvergewaltiger vorgehen, zeigt ein ziemlich ähnlich gelagerter Fall aus Tübingen. Zwei junge Männer lockten 2015 eine angetrunkene 24-Jährige von einer Party in einer Turnhalle auf einen dunklen Schulhof. Dort warteten zwei Komplizen. Die Männer im Alter von 19 bis 23 Jahren vergewaltigen ihr Opfer. Nach der Tat rannte das Mädchen weg. Die junge Frau war leicht verletzt und wurde deshalb in eine Klinik gebracht.
Da der gesamte Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, ist nur wenig über die näheren Umstände und die Urteilsbegründung bekannt. Geständig waren die Täter wohl nicht. Fest steht: Das Gericht sprach alle vier schuldig, teils unter Jugendstrafrecht. Die Haftstrafen: Zwischen 6 Jahren und 6 Monaten und 7 Jahren und 6 Monaten. Bewährung gab es für keinen Täter. (http://www.focus.de/politik/deutschland/mildes-urteil-hamburg-laesst-gruppenvergewaltiger-laufen-in-tuebingen-landen-sie-im-knast_id_6097285.html)
Es geht also auch anders!
Und ganz zum Schluss noch was zum Lachen: