Kurz dazwischengeschoben: Gina Lisas “Berufung”

Ich hatte mich schon seit Monaten gefragt, warum die Schwanzlutscherin im Junglecamp sitzt, aber so gar nichts mehr von ihrem Strafverfahren zu hören ist. Wir erinnern uns: Sie ist in erster Instanz zu 20.000 EUR Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden. Das waren immerhin schon 4K Nachlass auf den seinerzeit ergangenen Strafbefehl!

Gerade eben hab ich mal kurz recherchiert. Und hier der Grund warum wir davon nichts mehr hören: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-gegen-gina-lisa-lohfink-anwaelte-wandeln-berufung-in-revision-um-a-1125277.html.

Die Herren Anwälte haben die Berufung zurückgenommen und in eine sog. Sprungrevision umgewandelt. Diese ist – anders als die Berufung – keine weitere “Tatsacheninstanz“. Die vermeintlichen – inzwischen rechtskräftig freigesprochenen – Vergewaltiger müssten/dürften dort also nicht mehr als Zeugen gehört werden. Es geht allein um die Frage der richtigen Rechtsanwendung durch das Amtsgericht.

Dazu gehört auch die Strafzumessung!

Ob Frau Lohfink sich aber auch über die Gerichts- und Anwaltskosten einer Revision Gedanken gemacht haben wird? Sie ist ja anbetrachts ihrer doch recht schweren Straftat (falsche Anschuldigung wg. Vergewaltigung) hinsichtlich der Strafzumessung bereits überaus “preiswert” davongekommen. Und was hätte sie wohl in einer Revision weiterhin zu erwarten? Etwa, dass das Revisionsgericht sie der falschen Anschuldigung wegen freispricht?

Das Revisionsgericht ist zwar NICHT an die Beweiswürdigung der Vorinstanz gebunden. Aber hier haben die Anwälte der lieben Gina Lisa Lutschfink ihr eine wertvolle – oder auch verhängnisvolle – Vorinstanz abgeschnitten. Eine weitere Beweisaufnahme vor einem anderen Gericht hätte ihnen die Chance gegeben die Zeugen nochmals zum Wackeln zu bringen. Oder eben auch nicht.

Ich gehe davon aus, dass die Gina-Lisa-Anwälte schlicht geld- und mediengeile Trottel sind. Denn eine “Sprungrevision” nach zurückgenommener Berufung macht aus fachlicher Sicht unter diesen Umständen gar keinen Sinn. Denn natürlich wird das OLG diesen “Schachzug” zu beurteilen wissen.

Und – anders als es meine spermaschluckende Anwalts-Ex es sich so dachte …

… – mögen OLG-Richter kleine Arschlöcher sein.

Aber sie verstehen jedenfalls etwas von Jura. Sonst säßen sie nicht am OLG sondern am AG. Und selbst jeder Richter am AG verdient noch deutlich mehr als die Spermaschluckerin mit Fachanwaltszulassung für Medizinrecht.

Zurück zu Gina Lisa Schluckfink:

Diese Revision ist aus der Sicht eines jur. Fachmannes kompletter Quatsch. Sie ist ohnehin schon verdammt billig davongekommen. Da die StA seinerzeit keine Berufung eingelegt hatte gilt das sog. “Verböserungsverbot” (lat. reformatio in peius) auch nicht. Wo Gina Luder Lutschfink sich nun aber noch “verbessern” möchte bleibt für mich schleierhaft. Denn selbst wenn sie 10K EUR Strafbrabatt bekäme, so hätte sie das Geld eben nicht an das Gericht, sondern an ihre Anwälte abgedrückt.

Was aus Sicht ihrer Anwälte aber Sinn macht.
Und zeigt, wie beschränkt die Krampe von einer Silikonhupenträgern eigentlich wirklich ist!

Oder aber das Lutschfink legt es auf ihre “Rehabilitation” an …