“Migration tötet”

Darf man in Deutschland plakatieren

Nun ist es ja keine Neuigkeit, dass seit 2015 eine Vielzahl von Vergewaltigungen und brutalsten Morden vor allem an Frauen stattgefunden hat, Frau Merkels Migrationspolitik sei Dank. Ich kann das recht gut beurteilen, weil es all das in Kroatien währenddessen nicht gegeben hat. Der Grund dafür ist recht einfach, Kroatien prügelt und schießt an seinen Grenzen notfalls. Und wenn der “Flüchtling” im Inland aufgegriffen wird, dann geht es stande pede wieder zurück nach Serbien oder Bosnien. Ob der Wirtschaftsmigrant einen Pass hat oder nicht, das interessiert unsere Polizei nicht.

Nun ist in Deutschland ja so etwas wie der Rinderwahn 2.0 ausgebrochen und das linke Rotzgesindel wittert überall Rechtsradikale und Voksverhetzung. Und so hat die – nicht verbotene – NPD in einem hessischen Örtchen “Migration tötet” plakatiert und die Gemeinde hat die Plakate wieder abgehängt, woraufhin die NPD vor das Verwaltungsgericht gezogen ist. Und, siehe da, der tapfere Verwaltungsrichter machte seinen Job ordentlich und urteilte, dass die Aussage so richtig und zutreffend sei und die Plakate deshalb auch hängen bleiben dürfen.

Die Aufschrift sei nicht volksverhetzend, sondern entspreche teilweise der Realität: Mit dieser Begründung erklärte ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen Wahlplakate der rechtsextremen NPD mit der Aufschrift “Migration tötet” für rechtens. Für den zuständigen Richter ist “der objektive Aussagegehalt ‘Migration tötet’ eine empirisch zu beweisende Tatsache”. (Az. 4 K 2279/19.GI) (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/giessen-richter-haelt-npd-slogan-teilweise-fuer-realitaet-a-1299078.html)

Nun würde man von einem Blatt der vermeintlichen Qualitätspresse eine objektive Berichterstattung erwarten. Das können Sie sich aber inzwischen getrost abschminken, denn derweil bei WELT inzwischen “Meinung” zu eben solchen Artikel steht, spart der SPIEGEL sich das und urteilt einfach frech daher.

Absurd liest sich auch die ausufernde Begründung des Urteils. Es stammt bereits aus dem August 2019, jetzt berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland und das Rechtsmagazin “Legal Tribune Online” erstmals. Der zuständige Richter hatte das Urteil allein gefällt. Er versucht darin darzulegen, wie “historische Wanderungsbewegungen” etwa für den Untergang des “fremdenfreundlichen” römischen Reichs oder der Inka-Hochkultur verantwortlich waren.

Ich zitiere mal das m.E. juristisch blitzsauber ausformulierte Urteil.

Dass die Äußerung, seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung würden Deutsche fast täglich zu Opfern, keine Volksverhetzung darstelle, habe das Bundesverfassungsgericht am 15.05.2019 geklärt (1 BvQ 43/19). (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190036038)

Das sollten sich vielleicht mal ein paar Staatsanwaltschaften im Rahmen der Rechtsfortbildung durchlesen.

Der Begriff „tötet“ ist im deutschen Sprachgebraucht eindeutig. Töten ist ein Vorgang, der ein Lebewesen vom Leben zum Tode bringt, also dessen Existenz beendet.
Auch das Wort Widerstand – jetzt – bedarf im deutschen Sprachgebrauch keiner Begriffsauslegung. Das Wort jetzt bedeutet in diesem Zusammenhang sofort und das Wort Widerstand ist mit der Intention belegt, gegen etwas Unerwünschtes vorgehen zu sollen. Dem Wort Widerstand kann aber nicht entnommen werden, dass rechtsgutsverletzend gegen andere Personen vorgegangen werden soll, sondern Widerstand kann auch dergestalt ausgeübt werden, dass gegen eine unerwünschte Rechtslage oder eine unerwünschte gesellschaftliche Entwicklung eine Änderung auf politischem oder gesetzgeberischem Weg erreicht werden soll. Mit dem Wort Widerstand ist nicht die unmittelbare Konnotation verbunden, jemand anderen zu Schaden zu bringen, auch parlamentarischer Widerstand gegen einen bestehenden Zustand ist möglich. Abgesehen davon kann das Wort Widerstand auch nicht eo ipso unter den Straftatbestand des § 130 StGB subsumiert werden.

Richtig, es geht um den demokratischen Widerstand auf dem Wahlzettel und gegen Merkels schwachsinnige Migrationspolitik und die aus ihr folgenden Opfer. Ich bewundere die Sachlichkeit mit der der Richter dies ausformuliert hat. Mir wäre das nur einen Satz wert gewesen, weil die Aussage auf einem Wahlkampfplakat gar nicht anders verstanden werden kann.

Auch die Worte „Stoppt die Invasion“ können nicht mit volksverhetzender Wirkung belegt werden. Der Begriff „stoppt“ meinte die Beendigung eines – vermeintlich – unerwünschten Zustandes oder Geschehens mit sofortiger oder aber alsbaldiger Wirkung. Der Begriff Invasion stammt von dem lateinischen Verb invadere und hat nach der Übersetzung des Kleinen Stowasser, lateinisch-deutsches Schulwörterbuch, die Bedeutung hineingehen, hingehen, eindringen, betreten, als auch transitiv die Bedeutung überfallen, angreifen sowie befallen (pestilencia populum invasid). In diesem Sinne kommt dem Begriff Invasion keine volksverhetzende Bedeutung zu, sondern er beschreibt hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war. In diesem Jahr wurden die deutschen Grenzen durch die Wanderungsbewegung im Sinne eines Eindringens in das deutsche Staatsgebiet überrollt und es kam zu einem unkontrollierten Zuzug von Ausländern, aus welchen Gründen auch immer, zunächst insbesondere aus den Westbalkanstaaten, dann aber auch aus Afghanistan, Syrien, Iran, Irak in das Bundesgebiet. Die Geschehnisse im Jahr 2015 sind durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar und beinhalten keine Wertung und damit keinen volksverhetzenden Charakter.

Hinzu kommt, dass selbst der Papst von einer Invasion gesprochen hat (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/fluechtlinge-papst-franziskus-spricht-von-arabischer-invasion-a-1080588.html). Mir ist nicht bekannt, dass man ihn dafür in Deutschland wegen Volksverhetzung angeklagt hat, wie man das mit mir gemacht hat, weil ich syrischen Gruppenvergewaltigern kleiner Mädchen von meiner Heimat in Kroatien aus den Tod durch eine rechtsstaatliche Köpfung gewünscht habe. Man beruft sich dabei auf eine völlig überholte Rechtsprechung des BGH zum Tatort der Volksverhetzung und ich erwäge ernsthaft Strafanzeige direkt beim Bundesgeneralstaatsanwalt beim BGH. Der wird die Rechtsprechung nämlich kennen. Dienstaufsichtsbschwerde beim Justizminister in NRW erwäge ich ebenfalls.

Migrationsbewegungen fanden in der Geschichte immer wieder statt, teils auch mit tödlichem Ausgang, wie noch auszuführen sein wird. Die Entstehung der Sahara löste zwischen 3000 und 1000 vor Christus eine Wanderung von Bantu aus Westafrika bis ins südliche Afrika aus. Im Zeitraum zwischen 200 und 1500 breiteten sich die Chinesen von ihren Ursprungsgebieten in alle Richtungen aus, besonders nach Südasien. Um 500 migrierten arabische Stämme in großer Zahl über weite Strecken und erreichten u. a. Ostafrika. Die oft aus Diskriminierung, Unterdrückung und Verfolgung hervorgegangene jüdische Migration zeigte sich u. a. beim Auszug der Israeliten aus Ägypten im Jahre 1250 v. Chr. Zu den frühen Wanderungsbewegungen im europäischen Raum gehören die griechische Kolonisation am Mittelmeer im 1. Jahrtausend v. Chr. und die Völkerwanderung am Übergang zwischen Spätantike und Frühmittelalter. Mit dem 16. Jahrhundert begann die europäische Expansion, in deren Folge sich Kolonialismus und neuzeitlicher Sklavenhandel entwickelten. 

Das ist eigentlich gar nicht weiter der Rede wert, denn zumindest ungezügelte und unkontrollierte Migration von Kulturfremden führt nachgerade zwangsläufig zu Konflikten. Wenn in Ländern mit Frauen gehandelt wird wie mit Vieh, wie dies z.B. in Afghanistan Usus ist …

… dann ist selbstverständlich auch Gewalt bis hin zur Tötung in solchen Kulturen an der Tagesordnung. Dazu muss man kein Hellseher sein, man darf lediglich nicht stockdoof wie eine bestimmte Kanzlerdarstellerin sein, die offenbar nicht mit Youtube umzugehen weiß. Anders als mit Dummheit kann man sich ihren Bildungsmangel nämlich nicht erklären, wenn doch solche Informationen wie oben jederzeit frei verfügbar sind.

Zuletzt beruft sich der Richter auf die Broschüre „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, Bundeslagebild 2018“, des Bundeskriminalamts.

Daraus geht unzweideutig hervor, dass Migranten besonders an schweren Straftaten überproportional beteiligt sind. Und dazu schreibt der SPIEGEL dann: “Weiter führt er aktuelle Statistiken zu Sexual- und Tötungsdelikten an. Sie sollen Zusammenhänge zwischen Migration und etwa der Kölner Silvesternacht, Salafismus und Ehrenmorden beweisen.

Das ist fein formuliert, denn “sie sollen die Zusammenhänge … beweisen” ist durchaus mehrdeutig zu verstehen. Fakt ist aber, dass die Statistik den Zusammenhang glasklar belegt. Warum hat der SPIEGEL das nicht auch genau so geschrieben und damit jede Unklarheit vermieden?

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4 Comments
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Ein mutiger Richter! Es wird Zeit, ihn als Nazi zu beschimpfen und in den Ruhestand zu versetzen. Ich bin sicher, darüber wird schon nachgedacht.

Ich will nicht kleinkariert sein, aber Migration schlechthin tötet nicht. Doch wir wissen ja, was gemeint ist.

Warum eigentlich hat es diese Verhandlung überhaupt gegeben? Eigentlich sollte jeder wissen, wo der Wahrheitsgehalt liegt und daß man durchaus etwas übertreiben darf, das ist eben Meinungsfreiheit. Das hätte der anklagende Staatsanwalt wissen müssen. Hat er auf politischen Befehl gehandelt? Eine Schande für Deutschland und den Rechtsstaat ist das. Hier kann wirklich jeder vor Gericht gestellt werden.

Was soll Serbien damit zu tun haben? Die haben doch mit Österreich längst die Grenzen dicht gemacht. Die Asylanten kommen entweder durch das Kanackenland einst Konstantinopel oder Griechenland.
Die NPD ist auch ein Haufen an Idioten aber irgendwas muss sich ändern. Auch wenn das Plakat generalisierend ist geht das so echt nicht weiter mit der Masseneinwanderung und Toleranz des Intolerantem Islam.
Was passt dir an dem GG nicht? Ich würde Artikel…war es 5 ändern. Religionsfreiheit gehört abgeschafft. Für die Herkunft, Abstammung kann niemand was aber was Religion im GG zu suchen” bzw in dem Absatz.