Erinnert Sie das Beitragsphoto nicht irgendwie an einen kleinen Jungen, der gerne einmal ein großer Mann geworden wäre.
Körperlich groß mag er ja sein, aber geistig ist er so klein, dass ich ihn als eine Schande für alle Türken erachte.
Wie auch in der Flüchtlingspolitik agiert Frau Merkel in der Causa “Ziegenficker Erdogan” nach der guten alten Devise “Wasch mit den Pelz aber mach micht nicht nass“. Anstatt mit Eiern in der Hose zu reagieren, eiert Frau Merkel erst herum, indem sie ihre persönliche Meinung dem schmierigen Herrn Davutoglu gegenüber kundtut, der sofort pflichtschuldigst zu seinem Sultan rennt und ihm davon berichtet, dass die alte Frau den Beitrag von Herrn Böhmermann als “bewusst verletzend” empfand. Daraufhin hat der Despot und Massenmörder am kurdischen Volk, der unstudierte Herr Erdogan, nichts besseres zu tun als einen lächerlichen deutschen Anwalt zu finden, der sich dazu hergibt eine Strafanzeige gem. § 103 StGB zu formulieren. Diese juristische Nullnummer namens “Michael-Hubertus von Sprenger” prostituiert sich für wirklich jedes Mandat, wie man diesem Artikel entnehmen kann: http://www.welt.de/politik/deutschland/article154334990/Das-ist-der-Mann-der-Erdogan-in-Deutschland-vertritt.html.
Der Mann spricht noch nicht einmal vernünftiges Deutsch, ich zitiere DIE WELT:
“Die Ruhe, mit der Michael-Hubertus von Sprenger auf Klebers teils aggressive Fragen reagierte, kombiniert mit der einfachen Wortwahl, wurde von vielen Zuschauern als komisch wahrgenommen. Im Netz hieß es, Kleber “grille” den deutschen Anwalt, das Interview “entlarve” diesen. Auf Twitter wird das fünfeinhalbminütige Interview sogar mit Loriot verglichen.“
Es scheint sich bei Herrn Sprenger um einen recht einfältigen Geist zu handeln. Siehe hier:
Jedenfalls schaut er das gesamte Interview hindurch wie ein Guppy recht dämlich aus der Wäsche. Armer alter Anwalt! Wieso muss so jemand eigentlich überhaupt noch für Geld arbeiten? Ich muss es ja schließlich schon mit 45 nicht mehr!
Und um ganz sicherzugehen, zeigt Herr Erdogan Herrn Böhmermann dann aber auch noch höchstpersönlich gem. § 185 StGB an.
Währenddessen erklärt die alte Frau, dass der § 103 StGB noch während der Legislaturperiode abgeschafft werden soll. Diese endet spätestens am 22.10.2017. Dabei hätte – wie es der von mir im Übrigen nicht besonders geschätzte Herr Oppermann vorgeschlagen hat – der § 103 in jeder Sitzung des Bundestages seit Beginn des Skandals abgeschafft werden können. Eine überaus breite Mehrheit des Bundestages ist dafür. Hierdurch hätte der Deutsche Bundestag Herr Erdogan einmal zeigen können was er von ihm hält. Es bleibt zu hoffen, dass die SPD den Antrag nunmehr schnellstmöglich in den Bundestag einbringt. Jedenfalls wird es wohl nicht zu einer Verurteilung nach § 103 StGB kommen, denn selbst wenn dieser in der ersten Hauptverhandlung noch bestehen sollte, so wird er wohl spätestens in der Berufungsinstanz nicht mehr existieren. Was eine zwingende Einstellung des Verfahrens zur Folge hätte.
So gesehen “trickst” Frau Merkel Herrn Erdogan aus ihrer Sicht vielleicht doch noch aus. Aber ihr Herumgeeiere zeigt eindeutig auf, dass durch eine vielleicht etwas überspitzte Satire etwas für sie sehr Schädliches erreicht wurde. Nämlich aufzuzeigen wie schwach, widersinnig und gefährlich die deutsche Bundeskanzlerin inzwischen agiert. Die Causa “Ziegenficker Erdogan” zeigt in beeindruckender Weise auf, dass Frau Merkel inzwischen praktisch handlungsunfähig ist und in keinster Weise mehr in der Lage Situationen noch vorherzusehen. Wäre sie auf einem Schachturnier, sie würde bereits in der ersten Runde mit wehenden Fahnen untergehen. Wer nicht in der Lage ist die Züge eines derart eindimensionalen Typen wie Herrn Erdogan vorherzusehen, der ist als Kanzlerin eines so großen Landes nicht nur unfähig, sondern ebenso eine Gefahr. Eine Person, die offensichtlich intellektuell überfordert ist, kann und darf nicht Deutsche Bundeskanzlerin sein!
Viel wichtiger ist es aber, dass Frau Merkels einsame Entscheidung – sie traf sie kraft ihrer Richtlinienkompetenz gegen den Willen aller SPD-Minister, so u.a. auch des Justizministers – völlig überflüssig war. Denn eine Strafverfolgung nach § 185 StGB wäre von dieser Entscheidung unbeeinflusst gewesen. Aber der Döner-Sultan nimmt für sich eben eine Verfolgung nach dem anachronistischen “Majestätsbeleidigungparagraphen” mit seinem erhöhten Strafmaß in Anspruch. Und genau hier liegt die Crux. Merkel lässt damit zu, dass Herr Erdogan – der in seiner Heimat über 2.000 Beleidigungsanklagen führen lässt und jede Art der Meinungs- oder Pressefreiheit mit Füßen tritt – dies im Ergebnis auch in Deutschland zu versuchen beginnt. Aber natürlich wird ihm die deutsche Justiz den Fall um die Ohren hauen. Ich glaube als Jurist mit seinerzeitiger Wahlfachgruppe Strafrecht selbst nicht an eine Verurteilung. Spätestens auf Schuldebene würde ich diese anbetrachts der Person des Herrn Erdogan als vernachlässigenswert gering ansehen. Es ist eine Sache, ob ich z.B. den Papst oder einen anderen integeren Menschen beschimpfe. Aber soll mich z.B. Kim Jong-Un hier in Deutschland anklagen lassen dürfen, weil ich den irren Diktator als fette Sau, dumm wie eine ebensolche, und mit einem Minipimmel versehenes perverses kinderfickendes Schwein bezeichne?
Welche Ehre besitzt so ein Stück menschlichen Mülls wie ein Kim Jong-Un, die das deutsche Gesetz vor mir beschützen sollte. Darf man asoziale Arschlöcher und Menschenschlächter künftig nicht mehr beschimpfen, weil man vielleicht Angst darum haben muss, dass irgendwelche erfolglosen Rechtsanwälte, wie z.B. meine Ex die saufende …
… und koksende …
… Fachanwältin für Pornosprech …
… meinen Blog liest und in Herrn Jong-Uns Namen Strafanzeige gegen mich erstattet? Wer weiß, vielleicht flattert mir ja bald Post ins Haus, denn sie ist wirklich auf jede noch so lumpige Kröte angewiesen. Während sie an ihrem Leben leidet und der Altersarmut entgegenschaut, habe ich den heutigen Tag mit dem R129 offen in der Elfringhauser Schweiz verbracht und wieder einmal nicht eine einzige Minute lang gearbeitet.
Ich leide echt an meinem Leben, glauben Sie es mir!
Bezeichnend ist irgendwie, dass es nicht einen einzigen Kommentator gibt der Frau Merkel Recht gibt. Lediglich Herr Tauber, die CDU-Vorzeigetucke, und Herr Kauder, letzterer bekanntlich ein Kanzlerinnenspeichellecker par Excellence, bezogen positive Stellung zur einsamen Entscheidung der Kanzlerin (http://www.welt.de/politik/deutschland/article154393650/Was-Merkel-macht-ist-fatal.html).
Ich zitiere den Artikel:
“CDU-Generalsekretär Peter Tauber verteidigte Merkel dagegen. “Die Bundesregierung nimmt den Rechtsstaat ernst. Auch wenn es manchmal weh tut”, schrieb er bei Twitter.
Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung: “Satire darf alles, aber nicht jede Beleidigung ist Satire. Wo die Grenze liegt, entscheiden in unserem Rechtsstaat die Gerichte.”
Genau. Und das hätten die Gerichte hinsichtlich des Vorwurfes der Beleidigung ohnehin getan. Aber eben nicht hinsichtlich des strafverschärfenden “Majestätsbeleidigungsparagraphen“! Und Frau Merkels Begründung, wonach in einem Rechtsstaat die Gerichte zu entscheiden haben, geht insoweit komplett fehl als dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 103 StGB eben erst durch die Regierung erteilt werden musste. Hätte diese eine Verfolgung nach dem schon seit Jahrzehnten nicht mehr angewandten § 103 StGB abgelehnt – zumal sie ihn ja ohnehin abzuschaffen beabsichtigt – so hätte sie international klargestellt, dass auch ein Döner-Präsident in Deutschland nicht mehr Rechte besitzt als jeder gemeine Bürger. Was auch Art 3 GG entspräche, der klar und eindeutig normiert: “(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Nur Herr Erdogan nimmt für sich heraus “gleicher als gleich” zu sein. Tut sowas ein geistig gesunder Mensch?
Hätte Frau Merkel also nur den geringsten Schimmer vom Grundgesetz, so hätte sie eine Strafverfolgung nach § 103 StGB bereits aufgrund Grundgesetzwidrigkeit des Paragraphen ablehnen müssen. Es bleibt also zu hoffen, dass ein cleverer Amtsrichter den Vorgang mit der Bitte um Klärung der Konformität des § 103 StGB mit dem Grundgesetz direkt an das BVerfG weiterreicht.
Dieses filetiert den Paragraphen dann vermutlich und die deutsche Presse titelt dann hoffentlich: Es ist raus, Erdogan ist doch nur ein Mensch! Und vermutlich sogar einer mit einem ganz kurzen dünnen Penis!!!