Kennen Sie noch dieses Bildchen hier?
Das habe ich mal irgendwann von einem Kunden (Rechtsanwalt) per Whatsapp bekommen. Ich fand das einigermaßen amüsant, weil es in ungefähr die kroatische Vorgehensweise bei der “Bearbeitung” von Asylanträgen beschreibt. Bei uns werden die sog. “Flüchtlinge” an der Grenze verprügelt und wieder zurückgeschickt. Wenn sie trotzdem versuchen durchzubrechen, dann wird auch gerne mal auf sie geschossen. Das ist nach kroatischem Recht ganz legal und wir geben einen großen Haufen Scheiße auf Merkel und ihr EU-Recht, die sog. “Menschenrechte” und die Asylgesetzgebung. Wer bei uns reinkommt, das bestimmen allein wir.
Nun saß ich einige Zeit später unten auf dem Inselchen im Hafen und las – wie üblich – meinen SPIEGEL. Und da kam das Bildchen auch drin vor (https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-151021633.html).
„Ein weiterer stellte die Fotografie eines Soldaten in seinem Account ein, mit Maschinengewehr im Anschlag: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab!“ Die Staatsanwaltschaft stellte ein Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.“
Ok, wenn ein Soldat solcherlei Scherze macht, dann sieht die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht für irgendein Delikt. Anders schaut das aber wohl inzwischen bei der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Würzburg aus, denn da ist ein ehemaliger Faschingsfunktionär (was auch immer das sein mag) wegen des Teilens des identischen Bildchens bei Whatsapp wegen Volksverhetzung zu satten 7.200 EUR verurteilt worden.
In Würzburg ist ein ehemaliger Faschingsfunktionär wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Wie das Amtsgericht am Dienstag urteilte, muss er eine Geldstrafe von 7.200 Euro zahlen. In einer internen WhatsApp-Gruppe hatte der 52-Jährige eine fremdenfeindliche Nachricht verbreitet. Der Würzburger IT-Fachanwalt Chan-jo Jun war als Prozessbeobachter vor Ort. Das Urteil könnte sich seiner Meinung nach auf ähnliche Fälle auswirken.
Interne Gruppe schützt nicht vor Strafverfolgung
Der Faschingsfunktionär hatte unter anderem ein Bild verbreitet, das einen Bundeswehrsoldaten mit Maschinenpistole im Anschlag zeigt. Dazu der Kommentar: “Das schnellste deutsche Asylverfahren lehnt bis zu 1.400 Anträge in der Minute ab”. Im Gespräch mit BR24 rät Jun dazu, sich genauer zu überlegen, welche Inhalte man als Nutzer verbreiten möchte.
“Vielleicht sollte man sich einfach ein paar Sekunden Zeit nehmen, wenn man etwas weiterleitet, und sich vergegenwärtigen: Was ist eigentlich die Aussage, die dahintersteckt?” Chan-jo Jun, IT-Fachanwalt
Nun schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe, aber wenn nun die eine Staatsanwaltschaft in dem Bild keine Volksverhetzung sieht, worauf darf man sich als Rechtsunkundiger eigentlich noch verlassen? Und der Rat des sog. “IT-Fachanwalts” ist m.E. purer Quatsch. Wenn ein seriöses Magazin mit enormer Reichweite wie der SPIEGEL publiziert, dass es keine Volksverhetzung ist, dann muss ich mich als Leser doch darauf verlassen können. Es kann doch nicht jeder Dorfstaatsanwalt und jedes Amtsrichterlein das Recht so auslegen wie es grad lustig ist.
Aber ich zitiere mal den Tatbestand der Volksverhetzung:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
Schutzgut ist also der öffentliche Frieden. Inwieweit der durch eine Whatsapp in einer privaten Gruppe gestört werden kann erschließt sich mir nicht, es sei denn das Gericht geht davon aus, dass einer aus der Gruppe sich jetzt mit einem MG an die deutsche Grenze legt. Volksverhetzung also bereits an dieser Stelle eigentlich (-).
Im Übrigen dürfte sich das Bildchen auf so gut wie jedem zweiten Smartphone in Deutschland wiederfinden, dessen bin ich mir recht sicher. (Ich habe meines inzwischen gewechselt und das Bildchen nicht wieder erhalten, dies nur z.K. liebe Staatsanwälte von wo auch immer)
Eher stören solche Urteile auf Dauer den öffentlichen Frieden, weil sie die Menschen gegen den Staat aufbringen, der aus ihrer Sicht Unrecht spricht.
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
Streng genommen hätte der Gesetzgeber hier auch deutlich verkürzt einfach “gegen Irgendwen” formulieren können. Aber das komplizierte Gesülze da oben hört sich juristisch irgendwie – wie soll ich es sagen – qualifizierter an.
Der Witz aber liegt hier in der “Bestimmbarkeit” einer Gruppe. Wir erinnern uns an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg im Hinblick auf “Die Deutschen sind eine Köterrasse“. Hier scheiterte die Volksverhetzung an der Bestimmbarkeit, weil die Deutschen als solche nicht als Gruppe äußerlich bestimmbar seien. Und als “Teile der Bevölkerung” werden die Deutschen ganz offensichtlich auch nicht betrachtet. Mehr dazu siehe hier: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfen-ungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html.
Sind nun die Asylbewerber in irgendeiner Weise als Gruppe äußerlich bestimmbar? Sie haben verschiedene Hautfarben, verschiedene Herkunftsnationen und tragen verschiedene Kleidung. Die Deutschen haben als eine Gemeinsamkeit wenigstens alle noch einen deutschen Pass. Die Asylbewerber oder Wirtschaftsmigranten hingegen haben absolut nichts dergleichen.
Und würden Sie den Spruch “alle Mantafahrer sind Frisösen fickende auslöschenswerte Halbaffen” jetzt als Volksverhetzung ansehen? Vermutlich nicht.
Aber warum eigentlich nicht?!
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich zumindest vermag in dem Bildchen keine Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verleumdung von Irgendwem erkennen. Es ist nichts weiter als ein – derber – Scherz.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
Geben Sie also besser keinem Heranwachsenden unter 18 Jahren Hitlers “Mein Kampf” zu lesen. Das Dumme am Internet ist nur, dass man das schnell bei Google eingibt, dann noch das Wörtchen “download” dranhängt, und – schwupps – finden sich Links ohne Ende, selbstverständlich für die Originalfassung in deutscher Sprache. Der erste Link ist besonders interessant, stammt er doch von der TU Berlin.
Er ist inzwischen nicht mehr durchgelinkt, aber immer noch Nummer eins der Google Suchergebnisse. Die nachfolgenden Links funktionieren selbstverständlich. Wenn Sie mich fragen ist der sog. “Rechtsstaat” hier auf verlorenem Boden, vor allem aber auch im Kampf gegen Windmühlen unterwegs. Da kann er auch gleich die Pornographie im Internet verbieten.
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
Hm, da sind wir jetzt schon irgendwo im Bereich des Gummiparagraphentums und damit zumindest scharf an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit mangels ausreichender Bestimmheit eines Strafgesetzes. Nehmen wir beispielsweise mal folgendes Bildchen.
Stiftet es zum Hass gegen Gräte Thunfisch auf? Und ist diese überhaupt ein Teil der (deutschen) Bevölkerung, denn nur um die geht es beim Aufstacheln zum Hass. Deutsches Recht ist nicht weltweit gültig.
Nein, natürlich nicht, es ist nichts weiter als Satire, und die unterliegt der Kunstfreiheit und kann daher prinzipiell nicht strafbar sein. Natürlich wäre das eine andere Sache, wenn ich ein Bild von einem bestimmten Politiker hier einstellen würde und dann zu dessen Ermordung, Vergasung, Abschlachtung oder sonstwas aufrufen würde. Der Adressat wäre klar bestimmt und mein Ziel wäre ja auch klar erkennbar. Das wäre keine – zulässige – Kritik mehr, sondern ein Aufstacheln. Anders aber z.B. schaut es wieder aus, sobald wir im Bereich der Satire sind.
Bekanntlich ist das Titanic-Magazin ein teils recht derbes Satire-Magazin, so wie auch dieser Blog zuweilen böse satirisch polemisiert. Die obige Frage ist eindeutig, wenn man sie mal etwas abwandelt “darf man sich darüber freuen, wenn endlich jemand die Merkel über den Haufen schießt?“. Natürlich darf man das. Kein Gesetz der Welt darf Ihnen verbieten im Rahmen der Meinungsfreiheit Ihren Hass gegenüber Personen auszuformulieren. Und deshalb steht im Volksverhetzungstatbestand ja auch nicht “ausformuliert” drin, sondern “zum Hass aufstachelt“.
Der Unterschied ist der, dass das Eine Ihre persönliche Meinung ist, und das Andere der Versuch die Meinung anderer Personen gezielt in den Hass umzuwandeln, den Sie selbst empfinden. Ich denke der Unterschied in der strafrechtlichen Qualität dürfte jedem verständigen Menschen auch ohne Jurastudium klar sein.
Der Rest des Tatbestandes ist Auffang-Bla Bla, um möglichst einen Jeden noch irgendwie erwischen zu können
Wie nun also das Amtsgericht Würzburg die verschiedenen Klippen hier argumentativ umschifft hat, das würde mich schon brennend interessieren.
Wegen nachstehenden Bildes ist ein Ladenbesitzer in Bayern übrigens wegen Volksverhetzung verurteilt worden, zu einer Strafe von 1.800 EUR.
„Der Knackpunkt ist der Hund“, sagte Richter Roland Kastner vom Amtsgericht Wunsiedel. Er schloss sich damit der Meinung des Staatsanwalts an. Dieser hatte argumentiert, dass das Schild eine Bevölkerungsgruppe mit Tieren gleichsetze, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmittelläden nicht betreten dürfen. (https://www.welt.de/regionales/bayern/article159556961/Ladenbesitzer-wegen-Volksverhetzung-verurteilt.html)
Die Argumentation hinsichtlich des Hundes ist ziemlicher Blödsinn, denn Hunde, die zuhause nicht ins Zimmer kacken, werden dies auch im Supermarkt nicht tun. Oder wie oft haben Sie neben einem Köterchen, das vor einem Supermarkt angebunden war, schon mal einen Scheißhaufen gesehen? Es geht also nicht um die Unreinheit an sich, die Argumentation des Staatsanwalts ist Humbug und der Richter ein Dummbatz. Aber man könnte sich an dem Bild stören, da dieses die Gruppe der Asylanten mit Hunden gleichsetzt. Und auch hier wird es wieder schwierig, denn Deutsche dürfen als Hunde (Köterrasse) entmenschlicht werden, Asylanten jedoch nicht. Blicken Sie durch diese angebliche juristische Logik noch durch?
Probleme habe ich aber auch hier wieder mit der Bestimmbarkeit der Gruppe der “Asylanten“. Bei der Eignung zur Störung der öffentlichen Ordnung wäre ich aber sogar auf Seiten des Gerichts, denn die Gefahr, dass andere Ladenbesitzer sich daran ein Beispiel nehmen ist sicher vorhanden und wir hatten in Deutschland ja schon mal ein “kauft nicht beim Juden“.
Ich als Richter hätte den Ladenbesitzer ermahnt, ihm aber keine Geldstrafe auferlegt. Meine Begründung wäre die gewesen, dass es sich bei Asylanten um Menschen handelt und die ja schließlich ein Recht darauf haben irgendwo ihre Nahrungsmittel einkaufen zu können, so dass es nicht angehen kann, sie per se auszuschließen. Schließlich besteht im Falle des Fehlverhaltens ja noch die Sanktion des individuellen Hausverbots. (Ja ja, ich weiß, da halten die sich eh nicht dran und die Polizei ist auch nie rechtzeitig zur Stelle, aber die Michel schlagen halt nicht mehr selbst zu, sondern halten sich an Recht und Gesetz).
Sie sehen, der Tatbestand der Volksverhetzung ist für einen normal denkenden Menschen kaum zu durchschauen. Und damit ist er in der Tat verfassungswidrig. Denn – so irre es sich anhören mag – ein Straftäter muss in der Lage sein, sich durch die Literatur des – öffentlich käuflichen oder zumindest zugänglichen – Strafgesetzbuches, über die mögliche Strafbarkeit seines Handels zu informieren. Diese Zeiten sind indes schon lange vorbei. Wo es zu Beginn der Bundesrepuublik Deutschland ein StGB gab, gibt es heute zigzehntausend von Nebengesetzen und darin enthaltenen Strafvorschriften, dass schon die allermeisten Juristen nicht mehr durchblicken.
Fakt ist, dass Sie heute von einem Rechtsstaat jederzeit und komplett auf Basis richterlicher Willkür verurteilt werden können, wie es mir auch schon geschehen ist, als ich der Sperma schluckenden Anwältin in ihren Rechnungsausgang schaute, u.a. um zu wissen, ob sie sich das Kind, welches sie mir anhängen wollte …
… überhaupt leisten könne.
Da Datenausspähung dummerweise nicht einschlägig war, verurteilte man mich – obwohl gar niemals Wettbewerber von ihr gewesen – wegen Verstoßes gegen das – deshalb gar nicht anwendbare – UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb). Der erkennende Richter beherrschte nicht einmal mehr das Grundhandwerkszeug eines jeden halbwegs qualifizierten Juristen, nämlich die Ermittlung des “Schutzzweckes der Norm“. Im Moment ist die Sache beim BVerfG und zur richterlichen Entscheidung angenommen worden. Mal sehen, ob die da ihren Job besser beherrschen…
Fazit: Man wird wohl nicht jeden Angriff auf die Würde eines Menschen als Volksverhetzung bezeichnen dürfen, zumal dann nicht, wenn Menschen sich selbst menschenunwürdig verhalten und z.B. rauben, vergewaltigen oder gar morden. Kein Mensch – und kein Staat – kann von einem anderen Menschen verlangen, dass dieser die Würde eines Kriminellen mehr achtet als dieser selbst die Würde seiner Opfer. Und so ist z.B. der Aufruf zur – staatlich vollstreckten – Todesstrafe an bestimmten Personen vielleicht ein Angriff auf deren Menschenwürde, aber sicherlich nicht tatbestandliche Volksverhetzung. Denn der Staat als solcher ist nicht das Volk und ein zumindest angeblicher Rechtsstaat wird sich sicherlich nicht verhetzen lassen, so dass bereits der Versuch scheitern müsste, der aber in diesem Falle gar nicht strafbar wäre.
Privat geteilt. Es wurde aber irgendwie öffentlich und jemand denunzierte ihn. 7200 Euro sind eine Nummer. Hat wahrscheinlich seinen Jahresumsatz angegeben der Dummkopf. Aber dieser Gesinnungsterror ist schon merkwürdig. Wir haben Probleme mit Ausländern, auch mit solchen die hier länger leben. Das weiss jeder. Früher haben die Zigeuner auch schon Autos aufgebrochen und Radios geklaut. Keiner vertraute denen. Die Araber, Türken, Libanesen haben immer schon gedealt. Alles alter Kaffee. Rockergangs verticken Koks und Speed. Noch älterer Kaffee.
Ja wir haben eine klare Spaltung der Gesellschaft. Eine zwischen Regierung, ihren Juristen und Watchdogs und der Bevölkerung.
Habeck soll der beliebteste Politiker Deutschlands sein. Nur kaum einer kennt ihn. Traf sich nun mit Bischof Marx in Berlin. Ein Hardliner von Katholenpfaffe. Will auch die Demokratie abschaffen weil sie ihm nicht schnell genug ist. Lieber eine ‘Werteorientierte Herangehensweise’. Sprich: Diktatur.
Manchmal meine ich dass die Nazis wirklich Linke in Soldatenuniform waren weil auch sie enteignen wollten. Aber dann wäre die CDU die ja damals aus ca. 70% Nazis aufgebaut wurde in Wahrheit auch links. Und die Rechten? Eine Erfindung? Alles nur Muppetshow für die Kriegsüberlebenden?
Diese Regierung ist meschugge.
Vielleicht sollte man auch die Rechts/Links-Schematik einfach vergessen. Fascho/Nichtfascho. Besser.
Das Schlimme ist, dass an dem Bildchen absolut gar nichts strafbar ist. Dummerweise kontrolliert die Justiz sich nicht mehr gegenseitig selbst, sondern fickt sich reihum in den Arsch. Viele Richter und Staatsanwälte haben meiner Erfahrung nach so gut wie keine Moral mehr. Um Richter zu werden, muss man eine enorm gefestigte Persönlichkeit mit einer gewissen Lebenserfahrung sein. Heute gehen die Streber direkt aus dem Studium zu Gericht. Und dann sehen sie die Anwälte mit ihren Porsche oder solche Arschlöcher wie mich, die “trotz” Jurastudium auch noch etwas Geld verdient haben. Dann kommt Hass in ihnen auf, weil sie das gesamte Versagen ihres Lebens realisieren. Und so kommt es zu derlei drakonischen Strafen wie in dem genannten Verfahren.
>aber die Michel schlagen halt nicht mehr selbst zu
Das ist halt leider auch nicht ganz einfach:
>Als der 19-jährige Begleiter einer 24-jährigen Mainzerin einen jungen Offenbacher aus der
> Gruppe zur Rede stellen wollte, boxte ihm dieser mehrfach ins Gesicht
>Die 22- bis 24- Jährigen schlugen und traten gemeinsam auf den 19-jährigen Studenten ein
>und verletzten ihn dabei erheblich. Der Mainzer trug schwere Prellungen und vermutlich auch
>Brüche im Gesicht davon
quelle: https://merkurist.de/mainz/polizeieinsatz-22-jaehriger-rastet-auf-dem-asta-sommerfest-aus_qxg
Über die Ethnie der Offenbacher Lebewesen ist offensichtlich noch nichts bekannt.
Das Problem ist, dass die immer in Gruppen auftreten. Kein Wunder. Der 19-Jährige geht mit einem netten Weibchen aus und das Kanackengelumpe hockt aufeinander, weil es nichts zum Ficken abbekommt.
Sehenswert wie das in Russland abläuft:
https://www.youtube.com/watch?v=Xdiw6cNan18
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke doch, dass Recht und Gesetz immer Auslegungssache ist. Überall wo kein “maschineller Code”, sondern Menschen entscheiden ist automatisch Subjektivität und damit politische oder sonstige Interessen im Spiel. Sie schreiben das Gesetz ist so und so, weil es eben da so steht. Das hilft nur leider nicht, wenn der Richter ein Idiot ist oder eine politische Agenda verfolgt.
Das Problem was Sie beschreiben, würde ich eher so formulieren: Intelligente Menschen sind tendenziell eher rechts, aber wissen zu differenzieren. Das heißt, sie fällen auch Urteile, die sie eigentlich nicht richtig finden, weil das Gesetz es so will und es nicht die Aufgabe der Judikative ist, Gesetze zu machen. Linke Menschen sind eher dümmer und denken sogar noch, sie wüssten alles. Dann kommt so ein Käse raus.
Natürlich ist Recht stets Auslegungssache. Und deshalb gibt es ja auch überall auf der Welt eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Ich hätte spätestens als LG-Richter die Sache an das BVerfG weitergereicht, wegen Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Volksverhetzungstatbestandes. Dieser stammt übrigens aus dem Jahre 1871. Das war exakt das Jahr der Gründung des Deutschen Kaiserreiches. Da die historische Auslegung von Gesetzen zum Handwerkszeug des ordentlichen Juristen gehört, weiß der geneigte Leser nunmehr, dass das Gesetz dazu diente vor allem die Preußen und die Bayern von gegenseitigen Schmähungen abzuhalten, da diese für ein gemeinsames Reich extrem kontraproduktiv gewesen wären.
Preußen und Bayern waren große Teilnationen, die sich zuvor schon lange beharkt hatten. Um diese zu “verhetzen” bedurfte es nicht allein eines Megaphones, sondern erheblicher aufrührerischer Energie. Wenn aber heute bei Whatsapp ein Bildchen gepostet wird. dann arbeitet die Justiz erkennbar falsch. Aber so ist es eben, der Richter von heute weiß doch vermutlich nicht einmal mehr wann das Deutsche Kaiserreich gegründet wurde.
Passend dazu hier der sozialromantische Senf unseres ehemaligen Bundespräsidenten, der sich ja schon immer durch besondere Kompetenz auszeichnete (*hüstel); mal abgesehen davon, wie er sich von Bett-Inchen hat vorführen lassen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article195504783/Christian-Wulff-Fluechtlingszuzug-wird-Gluecksfall-wie-die-deutsche-Einheit.html
Ja, das hatte ich auch gelesen. Und wollte es in einem Beitrag verwurschten. Aber der Beleidigungsprozess Lamya Kaddor vs. Henryk M. Broder kam mir dazwischen.
> Das Problem ist, dass die immer in Gruppen auftreten
Das stimmt schon. Aber in Mainz waren in den 70gern auch die Sinti — wie durch ein Wunder — immer plötzlich in der Überzahl. “Meine Bruder hodd a Messah so long wie Audobahn noh Fronkfodd”. Aber vergleichsweise waren das noch harmlose Menschen.
Tritte auf Wehrlose! Da hatte jeder “Zigeuner” mehr Anstand.
Interessant ist, dass der Artikel in der lokalen Presse offensichlich laufend editiert wird:
https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/blaulicht/mainz-schwere-verletzung-nach-auseinandersetzung-auf-dem-asta-sommerfest-taser-einsatz_20222098
Eben stand da noch: “… der Haupttäter, der deutscher Staatsbürger ist.
Nach Informationen … sind … Täter der Polizei als gewalttätig bekannt.. Polizei setzt au Konzepte..” zuletzt geändert 10.06.19 10:21″
Das fehlt jetzt (zuletzt geändert am 18.06.2019 um 22:30 Uhr )
Na ja soll ich wahrscheinlich beruhigt sein; es war ja ein Deutscher und die Polizei weiß Bescheid. Wenn man dann erlebt, auf welche “Konzepte” die Polizei setzt, wenn sie einen Autofahrer mit langen Haaren sieht, und auf Grund der tollen Ausbildung den Verdacht hat, dass Betäubungsmittel im Spiel sind…
I dont’t belive it.
V.M.
Wir hatten damals auch ein paar Roma in Wuppertal herumlaufen. Die versuchten sich auch zu profilieren. Aber wir waren mehr, egal welcher Gang (Rocker, Punks, Skins, Teds, Mods, Scooterboys, Kutten usw.) wir angehörten. Und wir waren noch wehrhaft. Alles leider vorbei. Heute schwuchtelt der deutsche jugendliche Smombie mit dem Smartphone über das Straßenbahngleis und wird dabei plattgefahren. Der Zigan sammelt das Handy auf und lacht sich tot.
Und aus vergleichsweise wenigen Aggros seinerzeit sind inzwischen viel zu viele geworden.
Die “echte” Juristenlogik hätte angewendet werden müssen, wenn der Hund auf dem Schild schlicht weggelassen worden wäre: Dann hätte der Staatsanwalt zusammengefreislert, daß auf den meisten Schildern dieser Art Hunde zu sehen seien und daher eine Gleichsetzung zwischen unreinem Hund und reinstem Asylanten beabsichtigt wurde.
Genau wie die von Heiko Mass beauftragte Schmahlspurjuristin, die übrigens auch so heißt:
Die NPD wirbt mit “Mehr Geld für Oma statt für Sinti und Roma”.
Das, so Schmahl, impliziere ja, daß Zigeuner mehr Geld von der Sozialgemeinschaft nicht verdienen würden.
Wenn sie aber Geld nicht verdienen, dann wären sie ja Gauner.
Zigeuner aber als Gauner zu bezeichnen ist Volksverhetzung.
Das ließ “Heiko” an alle Richter der Republik verteilen.
Und da gab es noch die Angelegenheit Dietrich Bonhoeffer:
Ein bundesdeutsches Gericht erkannte keine Schuld bei den Richtern, die ihn zum Tode verurteilten, denn schließlich sei er ein Hochverräter gewesen. Die objektiven Kriterien lagen vor. Er hätte also zum Tode verurteilt werden müssen.
40 Jahre später schreibt ein unappetitlicher deutscher “Burschenschafter” in seiner Couleurzeitung, daß der Bonhoeffer überbewertet werde und im übrigen ein Vaterlandsverräter sei.
Der Burschenschafter wurde von der gleichen Justiz, die Bonhoeffer Vaterlandsverrat attestiert hatte, zu einer erheblichen Strafe verdonnert.
Der Schoß der deutschen Justiz als willfährger Henkershelfer des Zeitgeistes ist fruchtbarer als je zuvor.
Herzlichen Dank für diesen Hinweis. Das habe ich damals gar nicht mitbekommen. Hier kann man mehr zu Herrn Maas und Frau Schmahl lesen: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-12/heiko-maas-npd-wahlplakate-gutachten.
Ich zitiere:
Der Artikel enthält darüber hinaus weitere sehr interessante Informationen.
Die deutsche Justiz ist leider verkommener und manipulativer als je zuvor. Die Gerichte sind linksdurchsetzt und sprechen schon lange nicht mehr “Recht”. Aber sie tun es immer noch im Namen des Volkes, so wie auch seinerzeit der unsägliche Herr Freisler.
Merkwürdig, wenn ich bei Youtube “Zigeuner Köln” eingebe, dann taucht als erstes dieses Video auf:
https://www.youtube.com/watch?v=y39bXT0ktWE
Und als zweites Video dieses hier:
https://www.youtube.com/watch?v=6KziFelB5aI&t=4s
Alles hart arbeitende, ehrliche Menschen, diese Zigeuner!
Hmtja, nur ein Gedankenblitz:
Die Welt teilt sich gerade in Mehr- und Minderleister auf. Und die Mehrleister werden sich dereinst/demnächst (?) mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, von den Minderleistern ausgebeutet zu werden.
Die Evolution frisst ihre Kinder?
Das wird spannend …
Die Minderleister vermehren sich leider wie die Kakerlaken und werden die Mehrleister daher irgendwann vertilgen. Überleben werden die Milliardäre mit ihren Privatarmeen und die Handyshopbesitzer.
Es ist schon ziemlich deutlich an dem Bsp. mit Maas wie da Rechtsprechung beeinflusst wird ohne dass man sich dem Vorwurf aussetzen muss. Wortverdrehung. Anheuerung von neutralen Leuten. Und so fort.
Recht wird aber gebogen. Ob man nun direkt mit einem Hammer drauf haut oder indirekt die Halterungen verdreht ist trivial.
Nun müssen in Berlin Polizisten fragen, wirklich fragen!, ob sie in das Zimmer eines Abzuschiebenden reinkommen dürfen. Polizeihoheit im Wimpernstreich nivelliert. Oder müssen die Unterkunftsbetreiber fragen. Darf ich Sie verhaften? Kommt bestimmt auch noch.
Wir haben ja nun den Migrationspakt der UNO. Wir haben Millionen von Asylsuchenden hier in Deutschland. Habeck schwadroniert offen von der Herrschaft der wertegeleiteten Gesellschaft. Demokratie ist zu langsam. Werte sollten regieren. Wer definiert die Werte? Habeck natürlich. Wer denn sonst.
Trump verspricht AIDS zu heilen bzw. auf dem Mars landen zu wollen (was will ein normaler Mensch dort?) Ist ja dennoch harmlos. Wahlkampfgetöse. Aber nichts wo steht dass er die Demokratie abschaffen will. Schonmal etwas.
Die Empathielosigkeit frisst ihre Kinder. Der Migrationspakt hat nichts mit Empathie zu tun. Es ist das Verhalten bzw. Machwerk psychisch kranker Soziopathen. Wem fällt das auf? Einem Youtuber namens Neverforgetniki der mit seinen knapp 18 Lenzen niemals die Grünen wählen würde. Ein eloquent sprechender Youngtimer der sich, im Gegensatz zu diesem Schwadmaul Rezo, gebildet und sachlich ausdrückt. Ohne als ADHS-Freak aufzufallen. Hoffentlich findet den keiner im Wald am Strick. Natürlich Selbstmord. Mit rückseitig gefesselten Händen den Strick um den Hals gelegt. Akte zu, ruh die Kuh.
https://www.youtube.com/watch?v=O-CXiN_xCwE
Wir haben nun Lübcke der angeblich von einem Rechten erschossen wurde. Wofür es aber kaum echte Beweise gibt. Ausser denen die die Polizei jubelschreiend präsentiert. Man kann auch in Wohnungen einbrechen und DNA-Material klauen. Wer glaubt denn eigentlich der Polizei? Alte Omis? Die denken auch anders wenn mal der Rollator im Kopf steckt und die Drecksau danach (wegen Trauma) einen Klapseplatz bekommt. Der Mörder hatte ein Trauma!!! Nicht auszudenken.
Wer profitiert? Die Linke. Will nun Grundrechte einschränken. Na also. Ein weiterer Schritt Richtung Entmündigung. Die Führerscheine sind nun auch begrenzt. Und wer denkt dass damit kein Schindluder getrieben wird der sollte mal aufhören seinen Kopf in Habecks Arsch zu stecken. Frauen züngeln mit Schäferhunden rum und andere denken sie wären Aliens.
https://www.youtube.com/watch?v=_9Mbh0PsVw4
Alles kleine Mosaikstücke die von vorne/hinten/rechts/links auf uns einprasseln. Wir fegen es lachend weg. Das Leben ist doch soooo gut. Doch wenn alle Stücke erstmal greifen kommt Habeck und präsentiert uns sein neues Kinderbuch:
‘Ein Volk ein Führer. Grün die Wiese die ich nie beschritt. Frei sein in Armut. Welch ein Glück.’
5 Sterne auf Amazon. Verkaufsrekorde. (Kauft seine eigenen Bücher, aber andere Geschichte).
Und die Polizisten stehen dann nur noch rum und helfen niemanden mehr obwohl sie es sein könnten der diesen Faschos Einhalt gebietet. Wie denn auch? Haben weniger Rechte als normale Bürger. Ist noch niemand aufgefallen oder? Anhand der Problematik in Berlin sieht man es deutlich. Dürfen sogar ohne Erlaubnis nicht mehr gegen linke Extremisten vorgehen. Müssen anrufen. ANRUFEN!!
Orwell hatte in seinem Buch 1984 von dem ewigen Krieg zwischen den USA, Europa und Asien gesprochen. Von der Hasswoche in der Menschen aufgestachelt wurden. Oh snap: Schaut mal ins Fernsehen! Hasswoche überall. Die Heute Show mit Welke eine einzige Hassshow. Haben sogar einen Punzenpfiffi der Hass verbreitet in dem er sein Froschmaul aufreisst und rumschreit. Das Publikum klatscht. Die Gesichter wie auf Drogen. Welke auf grinst wie auf Koks.
Die Nachrichtensender immer gegen Russland. Oder gegen die USA mit Trump. Ein einzige Hass-Sendung. Rosinenbomber durften zum Jubiläum nicht in Berlin landen. Die Veteranen, die die Machinen für viel Geld rüberflogen, angepisst ohne Ende. Denunziantentum überall. Man muss ja schon erwarten dass man nach einem Gespräch mit den Nachbarn Besuch von der Polizei erhält. Dann der Fall mit dem Bildchen für 7200 Euro. Ein anderer kriegt nur 4 Jahre nachdem er seine Freundin abgemessert hatte und die fast starb. Der andere wegen ähnlichem Bewährung für 2 Jahre. Aber ein Bildchen: Da geht die Welt unter in Grünland.
Dieses Land hat fertig. Flasche leer. Nur Flaschen die herumlaufen. Alle leer.
Z.
Das Ausmaß des Irrsinns nimmt langsam pathologische Züge an. Gerade noch auf phoenix gesehen, dass bis 2050 zu den aktuell 70 Millionen “Flüchtlingen” noch 140 Millionen “Klimaflüchtlinge” dazukommen. Sog. “Wirtschaftsflüchtlinge” sind da noch gar nicht dabei. Alle rein damit nach Europa! Gottseidank sind Merkel und Soros bis dahin tot. Russland wird sie nicht aufnehmen, die USA auch nicht. Australien sowieso nicht. Bleibt eigentlich nur noch Deutschland übrig. Schöne Aussichten. Es wird Zeit mal mit Zwangssterilisationen zu beginnen!
Ich habe sogar das Papier selbst gelesen, welches zum Zeitpunkt seiner Pathogenese bei der Uni Würzburg zum Download verfügbar war.
Ein un-glaub-licher Dünnpfiff.
Die Bundesrepublick kann 1001 Abkommen ratifizieren, das ändert aber solange nichts an der Rechtslage, bis sich die BRD bequemt, passende Gesetze zu erlassen. Nonnulla poena sine lege, das weiß ja sogar ich als Antijurist.
Ich habe das ‘mal kommentiert, *such*
http://if-blog.de/hb/freislers-enkel/
Sefanie Schmahl und Heiko Maas — ich wage mir gar nicht vorzustellen, was bei einer Kreuzung der beiden herauskäme.
Danke übrigens für die Empfehlungen, meine Frau hat mir gestattet, im Alahambra anzurufen und zu verhandeln.
Da käme ein dicker Freisler mit langen Haaren bei raus!
Nichts zu danken. Bin gespannt welche Kurse realisierbar sind.
Wunderbarer Artikel übrigens. Herzlichen Dank für den Hinweis darauf.