Selbstabmahnung, betrifft:

Hiermit erkläre ich, dass – sofern ich den in dem im Beitragsbetreff genannten FAZ Artikel erwähnten Bescheid je unanonymisiert veröffentlicht habe – ich vorbezeichneten Bescheid auf dieser Website nicht unanonymisiert veröffentlichen werde, obwohl dies nach dem internationalen Recht meiner *.com Domain rechtlich zulässig wäre und ebenso an meinem Wohnsitz in Kroatien, weil wir da nämlich einen Scheissdreck auf das schwachsinnige deutsche Datenschutzrecht geben und einen ganz großen Haufen auf europäisches Datenschutzrecht kacken.

Damit ist jedwedes Rechtsschutzinteresse an einer Abmahnung meiner Person durch die Kanzlei “Spirit Legal” sowie sonstige Rechtsverdreher und Trittbrettfahrer weggefallen.

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

ass. iur. Jerko Usmiani
51550 Mali Lošinj
Republika Hrvatska

 

So, jetzt aber mal zum eigentlichen Thema:

Falls Sie den Bescheid im Original suchen, dann geben Sie bei der Google Bildersuche einfach nur “Bescheid Leipzig” ein, und schwupps können Sie natürlich den Namen der Antragstellerin, der Sachbearbeiterin, die Höhe des Betrages und die Namen sowie Geburtsdaten der Personen in Erfahrung bringen, sowie natürlich auch die Wohnanschrift der Begünstigten.

Ich selbst unterliege dem BDSG nicht. Ich bin Privatperson und darf daher aus meiner Erinnerung heraus Fakten verbreiten so viel und so lange ich will. Deshalb publiziere ich hiermit nunmehr, dass die betroffene Frau

Agman Naef

heißt und in der

Wiltznitzer Werkstraße 18 
Borna 

wohnhaft ist.

Jetzt haben sich nicht nur die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet, die herausfinden wollen, wer das private Schreiben inklusive Name und Anschrift der Familie öffentlich machte. Sondern auch eine auf Medienrecht spezialisierte Leipziger Kanzlei. Sie vertritt die betroffene Familie – eine alleinerziehende Mutter mit neun Kindern – und will die Verbreitung des Bescheids ahnden lassen.

Eine alleinerziehende Mutter mit 9 (in Worten NEUN) Kindern?!!!

Hier die Geburtsdaten der neun Kinderlein:

Das obige natürlich nicht, das ist das Geburtsdatum der Mutter. Wir rechnen kurz nach: 2018 minus 1986 macht nach meiner Rechnung gerade einmal 32 Jahre. Angenommen sie hat mit 18 das erste Mal geworfen (tatsächlich war es schon mit 16), dann macht das statistisch 1 Kind alle 2 Jahre. 2 Jahre bestehen aus 24 Monaten. Zwei Kinder auszutragen dauert 18 Monate. Die Alte scheint sofort wieder auf Teufel komm raus zu vögeln sobald sie entbunden hat. Wie krank ist das denn ?!!!

Das ist keine Frau, das ist eine Monstergebärmaschine!!!

So, und nun erkläre mir mal bitte einer was wir mit ihr und ihren Bälgern hier in Deutschland wollen? Diese Frau wird doch ihr gesamtes Leben lang nicht ein einziges Wort Deutsch lernen, dazu hat sie vor lauter Gebären und Kinderkümmerei überhaupt keine Zeit, geschweige denn, dass sie je auch nur einen einzigen Cent an Steuern in diesem Lande zahlen wird. Ja holen wir uns doch gleich noch ein paar Frauen aus dem Kongo, Nigeria und wer weiß woher noch nach Deutschland. Hauptsache sie vermehren sich wie die Wanderratten. Wenn die Tante aus dem Bescheid 40 ist, dann dürfte die Kinderschar auf gute 14 angewachsen sein, zumal die Dame neuerdings zu Zwillingsgeburten neigt. Und die Menopause beginnt mit 40 noch lange nicht. Wo ist außerdem bitteschön der superpotente Beschäler? Warum ist der nicht mit nach Deutschland gekommen?

Ich sage es ihnen. Nur die letzten beiden Kinder (Zwillinge) tragen den Nachnamen der Mutter. die sieben Kinderlein davor haben einen anderen Nachnamen. Da hat die gute Frau wohl zuletzt fremdficki gemacht. Und da sie die letzten Bälger 2015 geworfen hat wird das Fremdficki wohl auch der Fluchtgrund gewesen sein. Dann scheint Promiskuität wohl neuerdings auch schon ein Asylgrund zu sein.

Nun sind die anderen Kinder 2002, 2004, 2005, 2007, 2009, 2011 und 2013 geboren. Die Großen waren also schon alt genug, um die Kleinen nach Deutschland zu tragen, und erst Recht sie im Kinderwagen hierher zu schieben. Was für ein Irrsinn geht in diesem Lande eigentlich ab?

Wenn die Alte aus vermutlich Afghanistan auch nach sieben Kindern ihre Notgeilheit nicht im Griff hat, ja muss den – verdammt nochmal – der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen?  

So, und nun noch etwas Rechtliches:

Die Kanzlei “Spirit Legal” behauptet auf ihrer Website (https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/veroeffentlichter-leistungsbescheid-spirit-legal-vertritt-familie.html):

Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung des Bescheids samt personenbezogener Daten gemäß § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes strafbar sein kann und wir damit beauftragt sind, jede auffindbare derartige Veröffentlichung bei den zuständigen Strafermittlungsbehörden nach Prüfung zur Anzeige zu bringen.

Ich zitiere “strafbar sein kann“. Der Wortlaut des § 44 BDSG lautet:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 44 Strafvorschriften

(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde.

Strafbar handelt also nur, wer gegen Entgelt handelt oder in Bereicherungs- bzw. in Schädigungsabsicht. Kann sich nun also jeder Blogger selbst überlegen, ob das auf ihn zutrifft. Ich jedenfalls habe als Teilzeitprivatier keine Lust mich mit irgendwelchen Anwaltsarschlöchern und inkompetenten Richtern auseinandersetzen zu müssen. Dazu ist mir meine Lebenszeit zu kostbar.

Selbstverständlich verfüge ich über den ungeschwärzten Bescheid.
Und gebe diesen auf Wunsch selbstredend über mir nicht bekannte Dritte gerne weiter!

Herrn Rechtsanwalt Peter Hense können Sie natürlich stets zum Zwecke eines z.B. Rechtsgespräches hier besuchen:

SPIRIT LEGAL LLP
Petersstraße 15
D-04109 Leipzig

Vielleicht lässt er sich ja auch auf ein Gespräch ohne Termin ein, beispielsweise wenn Sie auf ihn vor seinem Büro warten. Aber verhauen dürfen Sie ihn natürlich nicht!

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Bandenkriminalität: Brasiliens Präsident schickt Militär nach Rio. Das kommt davon wenn man alleinerziehende Mütter leben und 9 Kinder produzieren läßt. Diejenigen die gegen social cleansing und Kindstötung sind sollten mal in einer Favela leben wo man erlaubt hat daß sich verbrecherisches Gesindel millionenfach vermehrt und was nun Rio mit Verbrechen , Chaos und Anarchie bedroht.