Skandalurteil in Augsburg

Strafrichter Baptist Michale verurteilte den Haupttäter, 43, einen Polizeioberkommissar, wegen Beleidigung und mehrerer Körperverletzungsdelikte zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten – ohne Bewährung. Wird der Schuldspruch rechtskräftig, wird der Polizist automatisch aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ein zweiter Ordnungshüter, 40, muss wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Geldstrafe von 14.400 Euro (240 Tagessätze zu je 60 Euro) bezahlen und wäre damit auch vorbestraft. Gegen beide Polizisten laufen außerdem dienstrechtliche Disziplinarmaßnahmen. (https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Betrunkene-Polizisten-attackieren-Fluechtling-Gericht-verhaengt-Haft-id51316276.html)

Eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, ist unüblich, soviel wird der qualifizierte Jurist wissen. Und sie gegen einen Polizeibeamten zu verhängen, damit dieser aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, was schwere Konsequenzen für seine Pensionsansprüche hat, das riecht sozusagen nach Schädigungsvorsatz hinsichtlich des Richters. Aber was war eigentlich passiert.

Ibrahim A.* 25, ein dunkelhäutiger Flüchtling aus dem Senegal, saß an jenem späten Abend des 21. September 2016 still vor einem Becher Tee im Imbissrestaurant McDonalds am Königsplatz. Da kam eine Gruppe von fünf Männern und einer Frau an seinen Tisch. Einige, sichtlich alkoholisiert, setzten sich ungefragt zu ihm, unterhielten sich laut. Weil der Afrikaner für den Rest der Gruppe nicht Platz machte, kam es zum Streit. Ein 43-Jähriger aus der Gruppe drückte dem Flüchtling einen angebissenen „Hamburger“ ins Gesicht und rief „Black man, go home“. Wenig später wurde der 25-Jährige vor dem Lokal noch weiter attackiert. Die beschämenden Szenen, die eher an eine Attacke rassistischer Hooligans erinnern, sorgten beim Eintreffen der Polizei für eine äußerst unangenehme Überraschung: Bei der Gruppe handelte es sich um Polizeikollegen aus Giengen an der Brenz in Baden-Württemberg.

Ok, das gehört sich so natürlich nicht. Aber diese Angaben beruhen auf der Aussage des Negerflüchtlings, der sie später im Gerichtstermin jedoch nicht wiederholen wollte.

Der Prozess war bereits im November 2017 angesetzt. Der „Kronzeuge“ der Anklage, der Flüchtling, fehlte allerdings. Auch bei der Neuauflage des Verfahrens. Der in Kissing untergebrachte Senegalese ist spurlos verschwunden – angeblich aus Angst, gegen Polizisten aussagen zu müssen. Seine Aussage vor der Augsburger Kripo nach dem Vorfall wurde deshalb nun im Prozess verlesen. 

Nun sind Neger ja für ihre Ehrlichkeit bekannt, und die namens Ibrahim ganz besonders, denn den Muslimen ist das Belügen der Kuffar (Lebensunwerten) ja ausdrücklich erlaubt. Und gerade im – angeblichen – Rechtsstaat Deutschland muss sich ein Bimbo vor Gericht vor einer Aussage fürchten. Er sagt zwar Polizisten gegenüber gegen Polizisten aus, traut sich dann aber später nicht das einem Richter gegenüber zu tun. Die Sache hätte mit Freispruch aus Mangel an Beweisen enden müssen, keinesfalls aber in einem Schuldspruch mit einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Aber wenn es in Deutschland darum geht jemanden als Fremdenfeind bloßzustellen, dann greift die deutsche Justiz rigoros durch.

Vor dem Gang ins Hotel habe man noch im McDonalds etwas essen wollen. Weil Kollegen noch keinen Sitzplatz hatten, habe er zu dem Senegalesen gesagt: „Du, bist du gleich fertig?“ Der habe aber kein Deutsch verstanden, habe nur verdutzt geguckt. Irgend etwas müsse der dann missverstanden haben, sei aufgesprungen, habe sich vor ihm aufgebaut. Ja, dann habe er ihm einen angebissenen Hamburger an die Schläfe gedrückt. „Es war ein Aussetzer, ich schäme mich für diese Aktion“.

Nun, dass Neger aggressiv reagieren ist keine Neuigkeit, wie auch folgender aktueller Fall beweist (https://www.mannheim24.de/region/landau-brutaler-raubueberfall-goethepark-senior-bewusstlosigkeit-geschlagen-9930786.html). Mein Dank für diesen Hinweis gilt einem werten Leser.

Am 6. Juni gegen 3 Uhr wurde ein 61-Jähriger Landauer im Bereich des Eingangs Goethepark in der Zweibrücker Straße (nähe Altenzentrum) von zwei jungen Männern angesprochen. Als sie ihn nach Geld fragen und er dies verneint, schlagen sie unvermittelt auf ihn ein!

Durch Schläge und Tritte verliert er das Bewusstsein und wird später von einem Passanten aufgefunden. Auf Grund der Verletzungen wurde er in ein Krankenhaus verbracht und stationär aufgenommen.

Zwei dunkelhäutige junge Männer, einer mit einer etwas helleren Hautfarbe als der andere. Ein Täter sprach gebrochen deutsch.

Vermutlich kann der Polizeibeamte von Glück reden, dass er nicht sofort ein Messer zwischen den Rippen stecken hatte.

Das weitere Geschehen allerdings blieb umstritten. Wie Richter Michale im Urteil letztlich feststellte, sei der Oberkommissar dem Flüchtling dann nach draußen gefolgt, habe mit dem Restauranttablett gezielt in Richtung des Kopfes des 25-Jährigen geschlagen, der jedoch abwehren konnte. Als ein Kollege einschritt und den Flüchtling offenbar wegziehen wollte, habe der 43-Jährige dem wehrlosen Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verletzt. Dem Flüchtenden seien dann der Oberkommissar und der zweite Angeklagte gefolgt, hätten versucht, ihm in die Hacken zu treten. Dabei seien weitere Beleidigungen gefallen.

Diesem Richter scheint der eherne Rechtsgrundsatz “in dubio pro reo” (Im Zweifel für den Angeklagten) gänzlich unbekannt zu sein, denn …

Der Oberkommissar behauptet, er habe mit dem Tablett „nur herumgefuchtelt“, aber nicht zugeschlagen. Ob er dann auch noch mit der Faust zugeschlagen habe, könne er nicht beschwören“. Den Flüchtenden habe man verfolgt, um „endlich Ruhe zu haben“.

… und zusätzlich gaben wohl auch die Aussagen der Kollegen die Erkenntnis des Richters nicht her.

Mehrere damals an dem Ausflug beteiligte Beamte waren bei ihren Zeugenaussagen sichtlich bemüht, die Angeklagten nicht zu belasten. Richter Michale: „Von den Kollegen hat keiner mehr so genau hingeschaut, eher weggeschaut, wenn es strafbar war.“ Zumindest beim letzten Akt, der Verfolgung des Senegalesen in Richtung Fuggerstraße, lagen dem Gericht die Aussagen neutraler Zeugen vor – zweier Taxifahrer und eines Hotelgastes.

Nun ist die Verfolgung eines Mannes nicht per se strafbar und man darf sich hier schon die Frage stellen, warum man ihn verfolgt hat. Niemand vertreibt jemanden, der sich nicht als aggressiv erwiesen hat. Das ist die Mühe schlicht nicht wert.

Auch Staatsanwältin Möller fiel das Aussageverhalten der Polizeikollegen auf: „Immer wenn es kritisch wurde, hatten sie auffällige Erinnerungslücken.“ Sie hatte Haftstrafen von 16 Monaten für den Oberkommissaar und ein Jahr für den Mitangeklagten gefordert. Die beiden Verteidiger Walter Martinek und Frank Sanwald kritisierten die Vernehmungsmethoden der Augsburger Kripo und sahen das gesamte Geschehen nicht so dramatisch. Für den Oberkommissar hielt Martinek eine Geldstrafe für angebracht, weil „faktisch nichts passiert ist.“ Sein Anwaltskollege forderte für den Mitangeklagten einen Freispruch.

Aha, mal wieder so eine Staatsanwältin, die ihren Job nicht beherrscht, und aus Erinnerungslücken darauf schließt, dass es sich so wie von ihr zu Gunsten des Kutterkaffers und zu Lasten des Polizisten vorgestellt verhält. Aber sie darf das, nur der Richter eben nicht.

Tauschen wir doch spaßeshalber den Polizisten gegen einen 19-jährigen Flüchtling und den Senegalesen gegen einen deutschen Familienvater aus, und stellen wir uns dann noch vor, dass der Flüchtling den Familienvater mit einem Fausthieb niedergestreckt hätte.

Aus völlig nichtigem Anlass hatte der Kölner den Mann, den er gar nicht kannte, im August vergangenen Jahres in der Innenstadt von Bergisch Gladbach attackiert. Ahmet R. und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer und dessen Begleitung angelegt. 

Aber es kommt noch besser:

Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim.

 

Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert. „Mitleid, Trauer und Entsetzen über den Tod eines Familienvaters war ihnen fremd“, sagte Opfer-Anwalt Karl-Christoph Bode.

Zu welchem Strafmaß hätten Sie hier gegriffen?

Die vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) hielt am Donnerstag im Kölner Landgericht hier zwei Jahre auf Bewährung für tat- und schuldangemessen. (https://www.express.de/koeln/familienvater-thomas-k–tot-bewaehrungsstrafe-fuer-schlaeger–19–aus-bergisch-gladbach-30581358#)

So ist das im Jahre 2018, liebe Leser, gegen Deutsche wird mit aller – unverhältnismäßigen – Härte durchgegriffen und sog. “Flüchtlinge” bekommen durch lächerliche, von alten Weibern gesprochene Urteile sogar einen Freibrief zum Totschlag von uns Deutschen.

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12 Comments
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Merkels liebste Gäste sind nie Täter, alles arme Opfer, das müssen wir blöden Deutschen endlich mal begreifen , wahrscheinlich rennt Soros noch mit dem Scheckbuch hinterher um Prämien aus zu zahlen für jeden der es schafft ein bisschen mehr Europa und gezielt Deutschland zu spalten und zu zerstören….wobei Merkel den wahrscheinlich jeden Tag bekommt…

Nur blöd das es mitten am belebtesten Platz Bayerns hunderte Zeugen jedweder Nationalität gab, die den Vorfall exakt wie beschrieben, gesehen und bezeugt. haben.
Die meisten davon waren Deutsche.
Das Urteil war nur so hart, weil der Polizist den Richter trotz hunderter Zeugen derart dreist belogen hat.
Ich persönlich halte die Strafe für deutlich zu gering.
Btw. Neger ist eine Beleidigung, Strafmaß bis zu einem Jahr ohne Bewährung. Mit solchen Postings wäre ich an Ihrer Stelle sehr sehr vorsichtig.
Jerko ist ja auch so deutsch. Dürfen Sie sich in meinem Land überhaupt aufhalten?

Ich finde solche Urteile super. Warum? Weil sie durch Staudruck eine so kräftige Gegenbewegung erzeugen werden, dass dann dabei keine halbgaren Kompromisse hinten rauskommen. Der links-sozialistische Zeitgeist muss endlich beerdigt werden, er hat seine Unfähigkeit wiederholt bewiesen.

Dank meiner Stimme wird die AfD in Hessen ein ordentliches Ergebnis einfahren.

Die gute Sarah Wagenknecht muss sich ja vollkommen verarscht vorkommen inmitten dieses Haufens von Spinnern. Ein Attentat a la Bataclan hat schon einen gewissen Charme. Alternativ schlage ich vor, diese Bekloppten für unmittelbare Integrationsarbeit in ein von den Taliban verseuchtes Dorf irgendwo in Afghanistan zu deportieren. Wie lange die dort wohl überleben? Weniger als drei Tage gebe ich denen. Muahaahahaha

Wieso ist so ein Neger aus Senegal überhaupt in Deutschland geduldet und nicht schon längst in sein Scheiß Afrika zurückbefördert worden? Das ist die größte Scheiße. Als von den deutschen Media oktrinierter Negerfreund bin ich vor 43 Jahren in die USA legal ausgewandert. Was ich dort gelernt habe hat dazu geführt daß ich nun die Neger kollektiv gesehen als eine Bedrohung für die moderne Zivilisation halte.

Was ist das für eine bekloppte rechte Dildoseite hier? Kotzen im Strahl!