Unrechtsrepublik Deutschland

Hurra! Rechtsbeugung ist in Deutschland nicht mehr strafbar!!!

Nicht nur die Bundeskanzlerin macht was sie will, sondern neuerdings auch das Landgericht in Berlin, welches Raser zu Mördern stempelt. Wozu man allerdings sagen muss, dass dies so erst durch eine juristisch offenbar komplett inkompetente Staatsanwaltschaft angeklagt wurde. Wobei das Landgericht die Anklage allerdings so zugelassen hat und damit vermutlich vom Irrsinn infiziert gewesen sein muss, und nach dem heutigen Urteil wohl auch noch ist.

Das Problem dieses Urteiles ist seine potentielle Tragweite. Zwei junge Männer liefern sich mitten in Berlin ein Rennen. Mit bis zu 170 km/h feuern sie nachts den Kudamm entlang und überfahren dabei mehrere rote Ampeln.

Das Gericht führte bei der Urteilsbegründung das Mordmerkmal gemeingefährliche Mittel an. Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz. Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. (http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil-berliner-raser-wegen-mordes-verurteilt-1.3397176)

Ich zitiere mal den § 211 StGB:

§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

 

(2) Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Auch einem Nichtjuristen sollte sofort klar werden, dass “Mörder ist … wer einen Menschen tötet“. Im Umkehrschluss ist jemand nicht Mörder bei dessen Handeln ein Mensch unbeabsichtigterweise, mithin zufällig, zu Tode kommt. Das Morden ist seitens des Gesetzgebers als eine Art zielgerichtetes Handeln definiert worden “Mörder ist, wer … einen Menschen tötet“.

Jetzt gibt es natürlich immer diese doofen “Abgrenzungsprobleme“. Wenn Sie beispielsweise an ihrer doofen Alten herumstrangulieren, weil Sie sowas beim Sex total geil finden, und etwas zu fest zudrücken, woraufhin die Alte dann ein letztes Mal röchelt und Sie alsdann unwissentlich Nekrophilie betreiben, so könnte man hinsichtlich der Todesfolge von “bedingtem Vorsatz” (dolus eventualis) sprechen. Solcher ist gegeben, wenn Sie den Tod “billigend in Kauf” genommen haben. Was aber nun bedeutet “billigend in Kauf” genommen zu haben?

Dolus eventualis – bedingter Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter den Erfolg zwar nicht unbedingt will, sich damit aber ohne weiteres abfindet und den Erfolg als (ggfs. sogar unerwünschte) Nebenwirkung seines Handeln in Kauf nimmt. (http://www.proverbia-iuris.de/dolus-eventualis/)

Auf gut Deutsch: Bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn es Ihnen komplett scheißegal war, dass durch ihr Handeln ein Mensch zu Tode kommt. Jetzt kommen wir aber wieder zur Art des Handelns zurück, denn “Mörder ist … wer einen Menschen tötet“. Es besteht also das Bedürfnis eines gewissen Kausalzusammenhanges zwischen dem Handeln und der Todesfolge. Wenn Sie an ihrer Alten herumstrangulieren, dann ist dieser Kausalzusammenhang im Sinne einer Unmittelbarkeit zweifelsfrei gegeben.

Wenn ich aber den Namen meiner spermaschluckenden Anwalts-Ex-Schlampe hier veröffentliche (was ich spätestens dann tun werde, wenn ich nicht mehr nach Deutschland zurückzukehren beabsichtige), das daraufhin zig Anwälte lesen, sie dann auf meinen Blog aufmerksam machen, sie daraufhin einen Herzinfarkt erleidet und elendig verreckt, so wäre das aber mangels Unmittelbarkeit kein Mord. Und dabei wäre es mir nicht nur scheißegal, ob die Alte wie ein Tier verendet, ich würde es mir sogar von tiefstem Herzen für sie wünschen, dass die verlogene Bitch von einer Schwanzlutscherin einen möglichst qualvollen Tod erleidet. Aber es fehlte eben an der kausalen Unmittelbarkeit zwischen meinem Handeln und ihrem Tod.

Wären die Berliner Richter fähige Juristen, so hätten sie den Mordvorwurf bereits deswegen zu den Akten legen müssen. Und ganz sicher wird der BGH das Urteil auch aus diesem Grunde kippen, wobei man sich auch über die Gemeingefährlichkeit des PKW als Tatmittel streiten kann. Wenn ich mit einem PKW absichtlich in eine Menschenmenge fahre, dann ist er zweifelsfrei ein gemeingefährliches Tatmittel (siehe den Heidelberger PKW-Attentäter). Und ein LKW ist erst Recht noch “gemeingefährlicher“. Und ein Flugzeug wäre noch “gemeingefährlicher“. Je größer, desto “gemeingefährlicher“, wie nicht zuletzt auch die 09/11 Attentate zeigten. Mit einem PKW bringen Sie die Twin Towers nicht zum Einsturz. Mit zwei Linienjets geht sowas hingegen nachweislich ganz vorzüglich.

Die Berliner Zeitung nimmt im Ergebnis korrekt Stellung zu dem Urteil: http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/urteil-gegen-kudamm-raser-ruecksichtslose-egomanen-ja–moerder-nein-25919270.

Tatsache ist, dass die beiden Männer auf andere Verkehrsteilnehmer nur verächtlich herabgeblickt haben. Wer über 13 Kreuzungen rast, ohne auf den Verkehr zu achten, zahlreiche rote Ampel überfährt und dann schließlich in den Wagen eines Unbeteiligten kracht, kann nichts anderes sein als ein rücksichtloser Egomane. Ein Mörder ist er deshalb noch nicht. Denn keiner der beiden ist – nach bisherige Sachlage – mit dem vorsätzlichen Wunsch losgefahren, andere Menschen totzufahren. Dass Unbeteiligte zu Schaden kommen, haben sie einkalkuliert, vermutlich dachten sie ihrer Arroganz, dass schon alles gut gehen wird.

Auch das ist so juristisch nicht korrekt. Es geht darum, dass die Raser das Fahrzeug nicht als Tatwaffe zum Zwecke der Tötung eines Menschen einzusetzen gedachten. Dies schon deshalb nicht, weil sie bei dem Umfall schließlich selbst hätten draufgehen können, was das Landgericht Berlin offenbar komplett ausgeblendet hat. Der Tod des älteren Herren war bestenfalls so etwas wie ein bedauerlicher “Kollateralschaden“. Die nimmt man stets “billigend in Kauf“, weil sie sich nun ganz einfach nicht vermeiden lassen.

Das Berliner Urteil mag uns ja nicht betreffen, werden Sie jetzt denken. Weshalb also die ganze Aufregung darum? Ganz einfach. Bin ich möglicherweise demnächst auch Mörder, weil ich mit über 300 auf einer nicht tempolimitierten Autobahn an irgendeinem dummen Mütterchen vorbeidonnere, welches daraufhin sein Lenkrad verreisst, in die Leitplanke knallt und dabei sich und ihr gerade Neugeborenes zur Himmelspforte befördert?

Wir erinnern uns: http://www.zeit.de/2004/10/Autobahnraser_10.

Die 21-jährige Fahrerin des Kia wurde von der Angst gepackt, als sie den dunklen Bi-turbo des Herrn F. mit seinen aggressiven Xenonscheinwerfern im Rückspiegel heranschießen sah – 500 PS stark, 250 Stundenkilometer schnell. Als er knapp hinter ihr war, brach sie ruckartig nach rechts aus, verlor die Kontrolle über den Kia und raste ungebremst über die dreispurige Autobahn in den Wald. Der Baum, an dem ihr Wagen zerschellte, brach ab und stürzte auf die Autobahn. Sie selbst und ihr Töchterchen, das im Kindersitz festgeschnallt war, starben sofort. Der Mercedes gab Gas und verschwand.

Oha, Xenonscheinwerfer sind also aggressiv. Der Mann fuhr gerade einmal 250 km/h und das dumme, völlig überforderte Mütterchen reagierte komplett falsch. Was hatte es eigentlich mit ihrem Kia überhaupt auf der linken Spur zu tun? Für das Fehlverhalten des dummen Weibes wurde der Mercedes-Testfahrer, dessen Job es ist auf nicht tempolimitierten Autobahnen die Autos mit Höchstgeschwindigkeit und darüber hinaus zu testen, in der ersten Instanz zu 1,5 Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Erst die Berufungsinstanz verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung. Tatsächlich wäre der Mann freizusprechen gewesen. Er tat nämlich nichts weiter als so schnell zu fahren wie es das Gesetz erlaubte und war mit serienmäßigen Xenon-Scheinwerfern unterwegs, die uneingeschränkt der Straßenverkehrsordnung entsprachen.

Vermutlich hatte nicht der Testfahrer einen kurzen Schwanz, sondern die ihn verurteilenden Richter!