Wenn Richter unbedingt verurteilen “wollen”

Wie Recht zu Unrecht wird

Liebe Leser,

ich bin bekanntlich 13-Punkte-Strafrechtler (Wahlfachgruppe). Studiert an der WWU Münster, examiniert vor der Kaderschmiede der deutschen Justiz, dem OLG Hamm. Und deshalb erlaube ich mir einmal ganz frei von Emotionen zu dem jüngsten Urteil des LG Berlin Stellung zu beziehen.

Wie Sie wissen besitze ich ein recht üppig motorisiertes Gefährt und vermag von daher ganz gut einzuschätzen mit welcher Vehemenz so etwas nach vorne geht und wie schnell 170 km/h damit erreicht sind (konkret in ca. 10 Sekunden). Das 510 PS starke W205 C63 AMG T-Model S erreicht die 200 km/h in 12,7 Sekunden (https://www.autobild.de/bilder/0-200-km-h—die-40-besten-sprinter-5223217.html#bild38). Mit 520 PS und unbekanntem Drehmoment habe ich es noch nicht selbst ausgemessen, dürfte aber in etwa gleich liegen

Wie lang aber 10 Sekunden sind, das können Sie hier ermitteln: https://www.timeanddate.de/stoppuhr/.

In meinen Augen eine halbe Ewigkeit. 😉

Realiter ist das aber bestialisch schnell.

Nun bin ich auch ein passionierter Schnellfahrer, trotzdem mir mein Leben sehr lieb ist. Vielleicht einer der Gründe, warum ich in der freien Wildbahn der Autobahn so lange zu Überleben im Stande war. Und das bei seinerzeitigen Fahrleistungen von locker 60.000 km pro Jahr.

Ich möchte es mal so ausdrücken, ich fahre sehr vorausschauend und rechne immer mit den Fehlern der Anderen, die halt eben das enorme Beschleunigungsvermögen nicht einzuschätzen wissen. Keinesfalls aber habe ich Verständnis für zwei Turkaraber, die sich in Berlin mit vermutlich geliehenen oder geleasten Autos wohl ca. meiner PS-Klasse auf dem Ku´damm ein Rennen geliefert haben. Sie dürfen getrost davon ausgehen, dass solche Halbaffen das nicht bloß einmal auch mit mir versucht haben, nachdem sie die armdicken Auspuffrohre meines kleinen Lasteselchens erblickten.

Natürlich beteilige ich mich nicht an so etwas. Warum sich strafbar machen und wofür? Dass ich Ali gezeigt habe, dass er mit seinen serienmäßigen 487 PS nicht gegen mich anprollen kann? Was brächte mir das, außer, dass ich noch früher als sonst einen neuen Satz Hinterreifen bräuchte.

Ich verurteile Raserei zutiefst, sobald dabei jemand anders als man selbst umkommen kann. Wenn ich gegen einen Baum knalle, dann ist das allerdings meine rein private Angelegenheit. Ganz nebenbei rase ich auch nicht wenn ich Leute im Auto sitzen habe. Bei 220-230 km/h ist dann für gewöhnlich auf der Autobahn Schluss. Nun, die beiden Testosteronjünger aus Berlin sehen das offenbar deutlich anders, aber die dürften in etwa den IQ einer Stubenfliege haben, das darf man bei dem Urteil – leider – auch nicht vergessen.

Mord unterscheidet sich von allen anderen Tötungsdelikten durch die sog. “objektiven Mordmerkmale“. Als Vorsatz reicht “billigendes Inkaufnehmen” des Todes einer Person aus.

Mörder ist, wer 
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, 
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder 
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, 
einen Menschen tötet.

Das Auto als gemeingefährliches Mittel zu qualifizieren dürfte wohl abzulehnen sein, da damit typischerweise größere Giftmengen, Raketen, Bomben und andere für mehr als einen sehr begrenzten Personenkreis gefährliche Mittel gemeint sind. Das Gericht bejahte aber auch die Heimtücke. Das ist der Zustand der Wehr- und Arglosigkeit, welcher aber z.B. bei Kleinkindern regelmäßig verneint wird, weil die ja noch nicht einmal wissen wann sie Pipi oder Kaka machen müssen, geschweige denn wo ihr Töpfchen überhaupt steht.

Und so ähnlich verhielt es sich wohl auch mit dem plattgefahrenen Rentner, der vermutlich eher damit gerechnet hätte, dass ihm der sprichwörtliche Himmel auf den Kopf fällt, als dass er von einem irren Raser niedergestreckt wird. Zudem müssen Sie als potentieller Mörder den Zustand der Wehr- und Arglosigkeit auch in einer gewissen Weise zumindest ausnutzen, z.B. indem Sie die Person zuvor absichtlich in Sicherheit wiegten. Das sehe ich hier indes nicht.

Die “Wehrlosigkeit” i.S.d. “Heimtücke” setzt weiterhin auch eine ansonsten zumindest ansatzweise vorhandene Wehrhaftigkeit voraus. Und genau deshalb werden Tötungen an Kleinkindern, Komapatienten usw. für gewöhnlich mangels auch nur potentieller Wehrhaftigkeit der Opfer eben NICHT als “heimtückische” Tötungen – und damit als Morde – qualifiziert.

Sie erahnen vielleicht anhand meiner sorgfältigen Wortwahl bereits, dass ich das Ding hier nicht gerade auf die leichte juristische Schulter nehme.

Bleibt also m.E. nur das “Auffangmerkmal” des niedrigen Beweggrundes, welches man hier bejahen könnte, weil die Befriedigung des Geschwindigkeitsrausches der des Geschlechtstriebs nicht unähnlich ist. Für manche ist Rasen halt noch geiler als Ficken, was wohl kaum einer besser nachvollziehen kann als ich. Den AMG fahre ich jetzt schon seit 2014 mit allergrößtem Vergnügen und kann mir einfach kein besseres Auto vorstellen. Die billige Anwaltsbitch hatte ich trotz aller aufpreispflichtigen Prostituiertenpraktiken hingegen schon nach wenigen Monaten ziemlich satt. Ok, ein- zweimal die Woche bürsten war ok. Aber am Ende den Stress doch nicht wirklich wert. Für niedere Beweggründe spricht zudem, dass die Habgier ein Mordmerkmal ist, also jede Tötung zur Befriedigung von gesellschaftlich nicht akzeptierten Trieben an sich grundsätzlich als Mordmerkmal in Betracht kommt.

Geschenkt, diese Klippe hätten wir also überwunden bzw. umschifft!

Aber – und jetzt gehen Sie bitte einmal sehr tief in sich – könnten Sie einen Menschen umbringen? Ich könnte es, aber nur in Notwehr oder über einen gedungenen Mörder, wenn mir das Leben eines anderen Menschen egal wäre, weil er mir schlimme Dinge angetan hat. Und trotzdem hoffe ich, dass es nie soweit kommt, weil Mord/Totschlag natürlich eine schwere Konsequenz zur Folge hat. Ganz unabhängig davon, ob ich Gewissensbisse ob des ausgelöschten Lebens hätte (ich hätte sie nicht).

Den Tod eines anderen Menschen billigend in Kauf zu nehmen bedeutet nicht, dass einem das Leben eines anderen Menschen schlicht egal ist. Es bedeutet, dass man sich über die mögliche Todesfolge schon recht konkrete Gedanken gemacht haben muss, dann aber beschloss, dass man das Risiko eben doch eingeht. Da wo man überhaupt nicht darüber nachgedacht hat, müsste der sog. Dolus Eventualis ergo streng genommen ausscheiden.

Typisches Beispiel für Dolus Eventualis ist die schwere Strangulation eines Menschen, den Sie gar nicht unbedingt töten wollten, sondern vielleicht nur mal so richtig in Todesangst versetzen, bis er buchstäblich aus dem allerletzten Loch röchelt, um ihn alsdann wieder zu erlösen. Geht der dann aber hops, sind Sie eben trotzdem Mörder, sogar selbst dann, wenn der Strangulierte gar nicht erstickt, sondern wegen eines Herzinfarktes verstirbt. Denn auch der ist die typische mögliche Folge einer extremen Stresssituation und wurde damit ebenso billigend in Kauf genommen.

Wobei die Abgrenzung zur Körperverletzung mit Todesfolge hier aber schon extrem schwierig ist. Aber dazu später mehr. Und ich möchte hier ja auch keine Doktorarbeit in Jus schreiben, sondern die Problematik verdeutlichen. Und weshalb ich das Urteil für grundfalsch erachte.

So, und jetzt wird es juristisch richtig fies, denn wären die beiden blöden Affen studierte Leute im Alter von – sagen wir mal – Mitte Vierzig gewesen, dann hätte der Richter es argumentativ vergleichsweise leichter gehabt. Die Intelligenz dieser Leute hätte es u.U. gar nicht anders zugelassen, als dass sie die eventuellen Folgen ihres Handelns im Vorhinein überdacht haben müss(t)en. Andererseits, auch Frau Margot Käßmann wurde schon blau am Steuer erwischt.

Was wäre der wohl passiert, wenn die jemanden mit überhöhter Geschwindigkeit platt gefahren hätte?!

Egal! Alles graue Theorie. Hätten jedenfalls zwei Schimpansen – wie möglicherweise doch in Berlin – am Steuer gesessen, so hätte das Gericht zwingend auf Schuldunfähigkeit entscheiden müssen.

Das Recht ist nicht unbedingt immer auch gerecht, weshalb die Dummen oft billiger davon kommen, als die Intelligenz (außer natürlich es handelt sich um Politiker usw.). Denn Letzteren wird häufiger ein schwererer Schuldvorwurf gemacht, derweil der Dummkopf ja nur seine viehischen Triebe ausleben wollte, er steht dem instinktgetriebenen Tier schließlich näher als dem Menschen. Und wenn dann so ein Tschetschene seiner Frau au offener Straße den Hals durchschneidet – weil er dachte sie betrügt ihn – dann gibt das eine deutlich mildere Strafe als würde ich die Frau Fachanwältin für Popalverkehr umlegen (lassen). Denn der Tschetschene handelte ja zumindest teilweise in einer hoch emotionalisierten Problemlage, nahezu beinahe im Affekt, derweil ich eiskalt einen Killer engangieren würde, einfach damit der mir die Alte in Stücken auf die Insel liefert, wo ich sie dann genüsslich an die Fische verfüttern würde.

Der Tschetschene wäre also einfach nur ein primitiver Gewalttäter, wohingegen man mich wie Hannibal Lecter bestrafen würde. Fänden Sie das gerecht?

Das Problem ist die äußerst schwache Argumentation des LG Berlin.

Als die Männer in die Unfallkreuzung hineinfuhren, hatten sie nach Feststellung des Landgerichts keine Möglichkeit mehr, den Unfall zu verhindern. Diesen Zeitpunkt erachtete der BGH allerdings als zu spät, um noch aktiv einen Vorsatz zu fassen. Er hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an.

Natürlich hat man bei 170 km/h keine Chance mehr einen Unfall zu verhindern. Aber hat das Gericht vielleicht auch mal überlegt wie lange Autos bei dem Tempo zur Überwindung einer Kreuzung benötigen und wie groß mitten in der Nacht die statistische Wahrscheinlichkeit ist, dass ausgerechnet in diesem Moment ein Auto den offenbar doch recht schwach befahrenen Ku´damm kreuzt?

170.000 Meter pro Stunde. Eine Stunde hat 60 x 60 Sekunden = 3.600 Sekunden. 170.000 Meter durch 3.600 Sekunden macht sagenhafte 47,22 Meter pro Sekunde. D.h. so eine normale Kreuzung ist bei dem Tempo in nicht einmal einer einzigen Sekunde überwunden. Versuchen Sie bitte mal nur eine einzige Sekunde zu stoppen.

Hinzu kommt, dass der Unfall sich an der Kreuzung Tautentzienstraße/Nürnberger Straße ereignete. Und die ist gerade mal 20 Meter breit. Und jetzt versuchen Sie bitte mal die Zeit von unter einer halben Sekunde zu stoppen!

Aber es kommt noch besser. Die exakte Breite des kreuzenden Fahrstreifens liegt bei maximal ca. 6 Meter, mithin sind wir jetzt schon rechnerisch bei unter einer siebtel Sekunde Kollisionszeitspotential. Selbst wenn es zum Zeitpunkt der Kollision aber “nur” 130 km/h gewesen wären, das würde auch keinen relevanten Unterschied hinsichtlich der wenigen Sekundenbruchteile machen.

Ich will hier nichts verniedlichen, aber es gibt Mutproben, die sind weitaus gefährlicher als diese unglaubliche Eselei. Wenn aber die statistische Wahrscheinlichkeit eines Unfalles schon derart gering ist, dann ist kaum davon auszugehen, dass die beiden Idioten überhaupt je mit einer Kollision rechneten. Und nun ist der Ku´damm ja auch recht breit, so dass beide vielleicht davon ausgegangen sind einem in die Kreuzung einfahrenden Auto zumindest ausweichen zu können. Das wäre zwar ein Zeichen von massiver Selbstüberschätzung, aber es sind ja schließlich auch Idioten am Werke gewesen und nicht etwa Profirennfahrer wie Sebastian Vettel. (Verzeihen Sie mir bitte meine Ironie 😉 )

Und vergessen wir hier bitte auch nicht, dass der ach so tolle deutsche Nationalheld Michael Schumacher heute ein debiler Krüppel ist, weil er sich beim Skifahren überschätzte und unbedingt neben der Piste über einen Felsen scheppern musste.

Schauen Sie doch bitte mal wie der Herr Schumacher Ski fährt.

Wie ein kleines Mädchen!

Kann man nicht miteinander vergleichen!? M.E. doch, aber denken wir auch mal an den Fall des Ministerpräsidenten Althaus zurück, der durch absolut regelwidriges Verhalten auf der Piste und aufgrund mangelnder Befähigung auf Skiern eine Italienerin umbrachte. Da hat doch niemand auch nur im Ansatz an eine Anklage wegen Mordes gedacht. Dabei war der Fall durchaus vergleichbar, denn Althaus fuhr unkontrolliert auf eine andere/kreuzende Piste auf und diese dabei auch noch bergauf – also wie ein Geisterfahrer entgegen der Fahrtrichtung -, weil er sich nicht in der Lage sah sein Tempo selbst zu vermindern (https://www.tagesspiegel.de/politik/skiunfall-dieter-althaus-toedlicher-fahrfehler/1439058.html).

Hier sähe ich sogar noch eher einen Eventualvorsatz, denn er hätte sich auch einfach auf seinen Hosenboden setzen können. Schlimmstenfalls hätte er sich dabei selbst ein Bein brechen können, aber dazu war er wohl nicht bereit, so dass die Frau sterben musste.

Im aktuellen Urteil ging die Kammer von einem früher gefassten Tötungsvorsatz aus: Einer der beiden, Marvin N., hatte laut einem Gutachten 90 Meter vor der Kreuzung kurz auf die Bremse gedrückt, sich dann aber anders entschieden und Gas gegeben. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich eindeutig dafür entschieden, dass die Leben von anderen sowie das eigene „egal“ seien, führte der Richter aus. Beim zweiten Angeklagten, Hamdi H., sei der Vorsatz wohl schon früher gefasst worden, weil dieser konstant Gas gegeben hatte. (https://www.welt.de/vermischtes/article190861577/Raser-Prozess-in-Berlin-Angeklagte-erneut-wegen-Mordes-verurteilt.html)

Aha, es hängt also inzwischen ganz offenbar nicht mehr vom tatsächlichen Vorsatz ab, sondern davon, ab wann das Gericht meint einen solchen “konstruieren” zu können. Demnach hat der Marvin, ach ist ja vielleicht doch gar kein Türke, seinen Vorsatz beim erneuten Gas geben getroffen, derweil der Hamdi ihn ja schon die ganze Zeit über hatte. Es tut mir wirklich leid, aber ich vermag dieser Logik nicht folgen. Mal schauen, ob der BGH das hinbekommt. Wir erinnern uns:

Als die Männer in die Unfallkreuzung hineinfuhren, hatten sie nach Feststellung des Landgerichts keine Möglichkeit mehr, den Unfall zu verhindern. Diesen Zeitpunkt erachtete der BGH allerdings als zu spät, um noch aktiv einen Vorsatz zu fassen.

Ich bin mal gespannt wie unser “Rechtsstaat” in der erneuten Revision diese Klippe umschiffen will, denn der Zeitpunkt in dem ein ggf. vorhandener Vorsatz gefasst wurde ist also ganz offenbar von erheblicher Bedeutung. Und ebenso, dass der Vorsatz “aktiv” gefasst werden musste. Und das müsste man den beiden Hohlbirnen – bei aller sog. “Freiheit” der richterlichen Beweiswürdigung – zudem auch noch beweisen können, zumal zu deren Gunsten sonst davon auszugehen sein wird, dass sie hofften alles werde doch irgendwie gut gehen. Dies m.E. allein schon deshalb, weil sie ja auch selbst hätten zu Tode kommen können.

Und eine Suizidgefährdung der beiden hat bislang ja wohl noch nie iemand ernsthaft angenommen!

Allein diese Behauptung des LG Berlin, dass ihnen ihr eigenes Leben ebenso egal war, wie das der Anderen, ist nicht haltbar. Und wird letztlich auch durch den Tatausgang belegt. Verstorben ist allein der Rentner. Der verunfallte Pfosten hat den Crash in seinem Geschoss praktisch folgenlos überstanden.

Vielleicht sollte man Rotzbengels keine Autos in die Hand geben, die sozusagen vollgepackt mit Airbags sind. Ich bin noch mit Karren groß geworden, die mich bei einem Unfall selbst zerfetzt hätten, anstatt mich auch nur für 10 Cent zu schützen. Lasst die Jugend mal in Minis auf dem Niveau des Baujahres 1980 herumdüsen. Die schauten so aus:

32 PS, V-max ca. 130 km/h. Passten vorne zwei Typen rein und hinten bis zu vier schlanke Häschen. Konnte man gut von Wuppertal bis nach Düsseldorf oder Köln mit fahren. Nebenbei auch noch ein wenig kiffen. Ziemlich entspannte und sehr schöne Zeit. Aber wir haben halt noch lieber gefickt … 😉

Ansonsten bleibt es nach dem ehernen Rechtsgrundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” dabei, dass es eben doch kein Mord war!

Der vermutlich linke Richter Schertz nutzt ebenso vermutlich den ÖPNV, fährt Fahrrad oder geht gar zu Fuß. Solche Urteile sollten nicht von Menschen gefällt werden, die 130 km/h bereits für schnell halten.

Einer der ganz wenigen brauchbaren Kommentare beim SPIEGEL war der hier:

Zwar gibt es bei der fahrlässigen Tötung nur maximal 5 Jahre, aber wenn das Gesetz bei genauer Auslegung eben keine andere Strafe hergibt, dann kann man nicht einfach Tatbestandsmerkmale bis zum “Geht nicht mehr” verbiegen.

Nulla poena sine lege

Hier hätte man übrigens auch auf Körperverletzung mit Todesfolge erkennen können. Das gäbe dann bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe und wäre m.E. ein astreines Urteil gewesen, da man wohl hinsichtlich einer jeden Körperverletzung absolut blitzsauberen Eventualvorsatz annehmen konnte. Es hätte ja auch jederzeit ein einfacher Fußgänger erfasst werden können. Das wäre sogar deutlich wahrscheinlicher gewesen.

Die Körperverletzung mit Todesfolge ist ein sog. “erfolgsqualifiziertes” Delikt. Hier funktioniert die Sache wie folgt: Wenn was passiert, dann hat man Glück, wenn das Opfer nicht verstirbt. Wenn es das aber doch tut, dann gibt es eben richtig was auf´s Maul. Ist m.E. auch nicht wirklich gerecht, weil die Tat und die individuelle Schuld im Endeffekt gleich sind, und der Täter letztlich wegen einer Tatfolge verurteilt wird, die er selbst gar nicht mehr beeinflussen konnte. Was wäre z.B. wenn der Verletzte an Krankenhauskeimen verstirbt. Wäre das noch objektiv zurechenbar?

Ach und da wären wir schon wieder bei einem weiteren Begriff des Strafrechts, nämlich der “objektiven Zurechenbarkeit“. Sie merken jetzt vielleicht, wie unglaublich komplex das Strafrecht ist. Es ist eigentlich die Königsklasse der Justiz. Bedauerlicherweise betätigen sich dort aber vornehmlich nur noch bestenfalls drittklassige Richter.

Woran das liegt?

Ganz einfach, die Weiber und Schwuchteln an den Strafgerichten haben sich selbst doch noch nie in ihrem Leben mit jemandem geprügelt. Für diese Tucken ist das StGB bloß reine Theorie. Elfenbeinturm, aber dafür halbwegs gut bezahlt. Ich würde vermutlich jeden Strafrichter Deutschlands eigenhändig und ohne besondere Mühe eliminieren können.

Aber wie viele von den Weicheiern eigentlich mich? …

Ich denke es wird Zeit so einige Straftatbestände mal ganz gehörig zu überarbeiten!

Aber bitte nicht mit dem kleinen Hirniheiko!!!

Edited while listening to:

https://www.youtube.com/watch?v=_WqThVvWcsk

Ist übrigens angeblich Andrews liebster Song…

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

23 Comments
Ältester
Neuerster
Alle Kommentare anschauen

Können Sie Ihre bodenlose Prahlerei nicht etwas mäßigen? Sie sind kein 13 Punkte Strafrechtler, sondern haben lediglich Ihre mündliche Strafrechtsprüfung – in einem ansonsten grottenschlechten Examen – mit überraschenden 13 Punkten abgeschlossen. So weit ich es vetstehe, haben Sie nicht einmal eine Zulassung als Rechtsanwalt sondetn arbeiten als autodidaktischer freischaffender IT-Fuzzi. Wenn Sie nicht ständig dieser orientalisch anmutenden Prahlerei erlägen, wären einige Ihrer Denkansätze durchaus interessant und diskussionswürdig.

Bundesverfassungsrichter Jerko wär schon lustig gewesen.

Lieber Nemensis

Natürlich ist der Jerko manchmal etwas peinlich: Die hilflose Liebe zu seinen Schrottkarren (in denen sich kein anständiger Türke sehen lassen würde), seinem Hass auf die geile Ex und dass er sich als eigentlich gescheiterte Existenz alter ‘Heldentaten’ rühmt…

Aber: Jerko lebt von seiner Arbeit und ist nicht Transfer-Bezüger wie bald die Mehrheit – schon mal ehrenhaft. Er hat mit seiner Drauflosschimpferei seinen Stil gefunden – wem es zu lange oder zu simpel wird, kann es überspringen. Ausserdem ist keiner gezwungen, hier zu lesen…

Conclusio: Wer sich im Kommentar als Gast so wie sie äussert – ”nicht einmal eine Zulassung als Rechtsanwalt sondetn arbeiten als autodidaktischer freischaffender IT-Fuzzi” hat keinen veritablen Ansatz zur Kritik gefunden, sondern ist – mit Verlaub – ein kleiner Wichser.

@POP: geilster Beitrag hier ever 👍😂

Für mich immer noch Muschi-Justiz. Lebenslanges Arbeitslager wäre gerecht gewesen.

Working Poor aber halt anders als man denkt. D.h. die Ausgaben nicht an das höhere Gehalt angepasst.

Prahlen hin, Prahlen her, lieber Herr Nemesis. Das Prozessziel, die beiden wegen Mordes anzuklagen, ist grundweg falsch. Dazu muss ich nicht Jura studiert haben.

Die Intention ist schon klar: Abschreckende Urteile gegen Raser zu generieren. Bin ich dafür. Aber sich als studierter Jurist in eine Nonsensdiskussion zu begeben, dem Fahrer Mordabsicht zu unterstellen, weil dieser ‘Gas gab’, ist debil und schwachsinnig bzw. höhlt den Rechtsgedanken vollkommen aus bzw. 2) stellt diesen ins Absurde. Somit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Präzedensfälle werden geschaffen die bei anderen Prozessen als Vorgabe dienen werden, was dann schlussendlich das Recht zu einer emotionalen Shitshow degenerieren lässt. Nicht umsonst sagen dann einfachere Gemüter dass man ja den Fahrer gleich an Ort und Stelle erschiessen könnte, was dann ebenso einfache gestricke Polizisten ggf. als Vorgabe betrachten. Womit wir wieder bei der Nazijustiz wären die auch nach dieser Präambel operierte, weil es ja Recht sei andere am Galgen aufzuhängen. Filsinger lässt grüssen bzw. sollte man auch den Gedanken auffassen dass das Recht vergleichbar ist mit einer Armee die nur nach Vorgaben arbeitet, wo sogar der Stuhlgang gesetzlich geregelt ist. Juristen denken selten frei.

Problem deutscher Justiz ist auch die weisungsgebundenheit der Staatsanwälte, ob nun Mini- oder Maxi-Anwalt und dazu die politische Ausrichtung der eigentlich zur Neutralität verpflichteten Richter. Vieles in der Auslegung dieses Richters lässt auf Voreingenommenheit schliessen. Sicherlich zu verstehen doch sollte soviel Selbstkontrolle vorhanden sein dennoch frei davon zu operieren.

Ich bin ja auch nicht dafür dass 14-jährige Vergewaltiger straffrei auf Grund von Strafunmündigkeit den Saal verlassen. Da spielt meine Emotion auch mit. Weiss ich doch genau dass dieser sich fröhlich ins Fäustchen lacht. In den USA landen14-jährige Mörder im Knast, ab Volljährigkeit beim Scharfrichter. Auch sehr obskur. Nur anders obskur. Nein. Ich sehe das konstruktiv: Ein 14-jähriger Vergewaltiger gehört bestraft mit Jugendknast. Danach Erwachsenenknast. Man kann da nicht sagen: Der ist straffrei zu entlassen obwohl das Opfer mit zerrissener Vagina kein Leben mehr leben wird. Da ist die Justiz wirklich dumm wie Brot. In Köln ist einer wegen Totschlag mit 2 Jahren Bewährung rausgelaufen. Richterin spielt die Mutti privat für Flüchtlinge. Shitshow.

Und man kann nicht im Gerichtssaal emotionale Debatten führen oder auf Grund von Gutmenschlichkeit gegen den sachlichen Menschenverstand gehen. Das steht leider nicht in der Arbeitsbeschreibung. Der eine schlägt gewollt einen tot und geht mit Bewährung raus. Der andere soll wegen fahrlässiger Tötung als Mörder in den Bau. Ja was nun??

Fahrlässige Tötung im besonders schweren Fall. Ja. Das billigende Inkaufnehmen ebenso Ja, denn wer mit 180 Sachen durch die Stadt rast muss imgrunde sowas vorwegnehmen. Ob nun vorher bedacht und aus dem Kopf geschlagen oder einfach nur dumm und ahnungslos spielt dabei keine Rolle. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber solche Urteile werden auch schon gefällt. Ein Messerstecher der seinen Betreuer mit 6 Messerstichen ermordete konnte auf Notwehr plädieren und gewann. Wo sind wir denn hier?

Es muss ein Ende dieser Situation her. Aber dafür müsste man ein paar neue Gesetze haben damit da Klarheit besteht. Und was ich wirklich nicht ab kann ist die diese Nonsensdebatte in den Medien wo alle nur rumschreien wie 12-jährige Kinder und nichts aber auch gar nichts substantielles zu sagen haben. Wo sich Politiker in die Diskussion einmischen und damit alles kaputtmachen.

Neuseeland bspw. hat von einem Tag auf den anderen die Diktatur eingeführt. Internetkontrolle, Überwachung, Abgabe der Waffen, 10-14 Jahre Gefängnis wenn man verbotene Videos besitzt, anschaut oder verbreitet. Literaturverbote. Verbote von bestimmten Handy-Apps. Und noch anderes mehr.

Oh wie schlimm denkt man. Was ein Saftladen. Aber nun hört man den Grund: Ein Tötungsdelikt an 50 Moslems was auf Video gestreamed wurde.

Das rechtfertigt nun alles. Und schon denkt der simple Michel: Ach. Ja deswegen darf man das jetzt so machen. Wir müssen ja die Rechten besiegen. Also ich melde mich auch gleich beim Blockwart dass ich das Video sah. Määh.

Das Neuseeland nun eine Diktatur ist, wird vollkommen übersehen.

Hier geht es nicht nur um das rasen und den daraus folgenden Todesfall. Hier geht es darum, Präzedenzfälle zu schaffen die dann später für andere Dinge herhalten werden. Dann kommt der nächste Fall und die Gesetze werden weiter verschärft. Bis am Ende auf dem Hof ein Galgen wieder steht bzw. die Polizei wirklich wieder jeden erschiessen darf. Denn man sollte bedenken warum man bittet wenn die Polizei von der Schusswaffe freien Gebrauch machen dürfte. Die Büchse der Pandora wäre auf.

Soviel Denkvermögen, lieber Herr Nemesis, ist das was man von Ihnen mal erwarten könnte, anstatt auf Hr. Usmiani rumzuhacken der zumindest Ahnung hat, weil 13 Punkte im Studium, und zumindest versucht einen Gegenpol zu diesem grassierenden/kindlich-dämlichen Herdenverhalten zu schaffen. Wie er das macht ist seiner Persönlichkeit geschuldet. Die mag zuweilen extravagant erscheinen. Ihre ist es, einfach mal drauf zu prügeln. Und man zieht nicht anfangs das Studium in den Schmutz um danach seinen Ratschlag zu unterbreiten. Keine feine Art.

Machen Sie es mal besser als er. Dann sehen wir weiter.

Z.

Ein Bundesverfassungsrichterposten wär bei dir wohl gut aufgehoben.

Das war scheinbar ein Stich ins „Wespennest“.(@Nemesis)
Es ist für den Sohn nie leicht, an den elterlichen Ansprüchen gescheitert zu sein, da wird sich bis ins hohe Alter verzweifelt verkauft und um das „Nicht-Genügen“ eine Weltanschauung gezimmert. Sehr tragisch aber einfach zu unterhaltsam, um betroffen wegzusehen – Ihre verspätete Trotzphase im Bloggerstyle.
Wie heißt es doch so schön:“Wer mit Dreck schmeißt, der verliert an Boden.“
In dem Sinne:“Viel Vergnügen beim freien Fall!“

Scheinbar oder sicherlich? Entscheiden Sie sich mal bevor Sie eine (küchentischpsychologische) Aussage treffen. Vor Gericht wäre diese vom (objektiven) Ausgangspunkt her eine Falschbeschuldigung. Durch das Wort ‘Scheinbar’ entwaffen Sie dies.

Ich kenne Herrn Usmiani nicht persönlich doch scheint es ihm sicherlich Spass zu machen, wacklige Aussagen zu dekonstruieren. Ist auf jeden Fall ein Faible von mir. Hab auf meinem letzten Meeting ein paar Werbeagenturen so zersägt dass der CEO lauthals lachend vom Stuhl fiel und schlussendlich meiner Agenturwahl zustimmte. Sie hätten mal die Gesichter sehen müssen. Wundervoll.

Da kam einer mit einer Space-Shuttle-Werbung. Vollkommen negierend dass dieser bereits zweimal mitsamt Crew in der Erdatomsphäre verstreut und das Gefährt daher aus dem Verkehr gezogen wurde. Meine objektive Meinung als Berater. Aber ich hätte keine Ahnung von Werbeagenturen sagte man mir trotzig. Na klar. Ich kokse aber nur 100% reines Koks frisch von der Farm und keinen mit Ariel gestreckten Dreck. Und mein Whiskey kostet 500 Euro pro Flasche. Nehme ich als Aftershave. Spass beiseite. Ich trinke nicht mehr und Drogen kommen mir nicht in die Birne. Sonst wäre ich Boss einer Partei und flöge mit dem Space-Shuttle zum Eisessen nach Grönland.

Wissen Sie: Wenn Leute nichts können ist es nicht schlimm. Man kann sich (weiter)bilden. Mit Fakten und im Aufbau eines gesunden Menschenverstandes. Ich hab ihn jungen Jahren auch einiges nicht geschafft, sei es durch Prüfungsangst mit extremer Nervösität oder aus einfacher Faulheit. Heute bin ich Beisitzer bei Firmen um Kampagnen zu bewerten. Verdiene gut und muss einfach babbeln. Ich hab meistens recht. Und das gefällt mir sehr. Das hab ich mir durch viele Fehler auch erarbeitet. Denn wenn man keine macht man nichts lernt.

Und rumbabbeln dass Hr. U. angeblich an elterlichen Ansprüchen scheiterte kann ich hier nicht sehen. Sonst wäre er Anwalt. Sonst wäre er Chirurg. Sonst hätte er die Anwältin, trotz totaler Infantilität ihrerseits , weiterhin hofiert und gepampert. Sie reden von Anpassung. Sie sind angepasst. Und verteufeln Individualismus. Den Sie eigentlich gerne selbst hätten.

Machen Sie mal die Stützräder runter und lassen Sie andere ihr Leben so leben wie die es sich vorstellen. Man kann vieles kritisieren. Aber wem nützt es? Ihnen selbst wohl am wenigsten. Kritisieren Sie sich lieber selbst und werden Sie besser. Auch wenn Ihre Messlatte Hr. U. sein sollte.

Papaprobleme?

Zum Grusse!
Z.

Ich gönne den Rasern, hier ist das Wort wirklich mal berechtigt, durchaus die Strafe für Mord, doch selbst als juristischer Laie dachte ich sofort, verlangt die Bewertung Mord nicht die Planung der Tat?

Wir hatten bei Bremen den fall, wo ein Nichtdeutscher ankündigte, bald einen Deutschen zu töten. Es dauerte keine 24 Stunden, da war ein junger Deutscher tot. Vor Gericht kam diese Ankündigung zur Sprache, wurde vom Richter aber als Prahlerei abgetan, die nicht ernst gemeint gewesen sei. Ich hätte hier Mord angenommen.

Und jetzt bin ich gespannt, ob mein Kommentar durchkommt. Gestern habe ich viermal meinen Senf dazugegeben und bin nicht durchgekommen. Werter Blogmaster, habe ich Sie verärgert? Dann bitte ich um einen kleinen Hinweis, damit ich daraus lernen kann.

Sehr geehrter Herr Usmiani,
ich muß mich wohl entschuldigen und korrigieren. Zwei meiner Kommentare von gestern stehen inzwischen da. Was ist denn bloß passiert? Ich habe vorhin den Browser geöffnet und die gestrige Sitzung wieder hergestellt mit Ihren Themen. Kein Kommentar von mir. Dann habe ich gerade noch einmal Seite für Seite aufgerufen, zwei sind da. Woran mag das liegen? Mein Computer, der Browser, die Verbindung ins Internet? Ich lebe ja im Ausland, gar nicht weit weg von Kroatien. Holpert es deswegen?
Bitte nichts für ungut, ich glaube Ihnen, daß Sie nicht zensieren.
PS. Da Sie die WELT ansprechen, da blogge ich nicht mehr. Meine Quote fiel unter 10 Prozent, das ist lächerlich. Focus ist besser, da komme ich auf 90 %.
Vielen Dank für Ihren Fleiß, immer zu antworten.

Wäre es Karma die Dame heiraten zu sollen, wären Sie verheiratet, hätten Kinder mit ihr und ein Haus. Und vielleicht nach einiger Zeit sässen Sie vor der Tür. Ein Bekannter von mir baute sein Haus selbst und musste es verkaufen weil er sich nach 16 Jahren auf Grund von Ehebruch von ihr trennte. Musste ihr die Hälfte des Kredits den beide zusammen aufnahmen wieder zurückzahlen. Ein anderer baute ebenso ein Haus und wohnt nun abseits. Der andere hatte eine Ex-Freundin die ihn in Erinnerung an gute Zeiten ordentlich durch- und danach ausnahm wie eine Weihnachtsgans (Kind, Unterhalt, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung). Es gibt auch schöne Momente: Ein Freund von mir hat nun die erste richtige Freundin die nicht nur Sex haben will sondern auch so eine gute Freundin für ihn ist. Er ist happy und hat Job und Nebenjob in der Freizeit. Sehe ihn aber kaum noch. Immer das gleiche wenn die Männer verzaubert sind.

Mir ist das heute als freier Mann alles zu anstrengend. Wenn eine nicht zu mir passt renn ich ihr nicht hinterher. Die Fehler machte ich früher weil mein Urtrieb zu hart ausgeprägt war (Geilheit, Beschützerinstinkt etc.). Wir sind doch auch nur Tiere die sich fortpflanzen müssen. Das Programm ist leider nicht abschaltbar. Frauen folgen einem anderen Instinkt. So viele Männer wie möglich = viel Unterschied. Sicherlich lassen sich die meisten von der Gesellschaftsregel Heirat einfangen, fremdgehen tun sie aber doch, wenn auch zumindest im Kopf. So wie meine Schweizer Bekanntschaft. Aber darüber redeten wir und waren uns einig dass wir uns gegenseitig toll finden und es zumindest freundschaftlich treiben, sprich Gefallen am Miteinander haben anstatt uns durch Sex alles kaputt zu machen. Sowas ist sehr befreiend. Ich kann mich geben wie ich bin. Denn sie macht mich zu dem was ich wirklich bin. Es fühlt sich leicht wie Luft an. Der alte Knacker mit der tollen Doktor-Biene. Und die Tochter findet mich auch gut. Ich wäre viel klüger als ihr Freund. So jung. So manipulierbar. Hach. Und extrem scharf. Gottseidank. Hätte keine Lust ein fettes Walross anzuschauen.

Richtig dumme Fehler sind in meinen Augen bspw. solche wo man sein Leben mit Alkohol in den Abgrund treibt wie ich mal bei jemanden sah der ein gut gehendes Geschäft betrieb und dann als Alkholleiche hinter dem Tresen auf dem Boden lag. Er wurde in eine Entziehung gesteckt und starb danach an Krebs. Das ist sehr tragisch. Aber auch dumm denn Alkohol ist für mich heute eine der schlimmsten Drogen geworden. Und das sagt einer der 30 Jahre lang regelmässig trank und es für vollkommen normal hielt unnormal zu sein bzw. dann anfing sich selbst auch noch zu hinterfragen obwohl eigentlich alles OK war. Dann auch Probleme mit dem Verdauungstrakt. Tja, irgendwann macht dieser das alles nicht mehr mit. Und meine Leber dann auch nicht mehr.

Dahingehend aufgehört und habe heute viel mehr von mir selbst als je zuvor. Obwohl es manchmal langweilig ist fühle ich das nicht mehr so arg. Ich bin auch nicht traurig darüber dass es erst jetzt geschah. Null. Ich hab keine Reue. Ebenso Null. Es machte Spass. Besonders mit dem 500 Euro teuren Whiskey. Den gab es wirklich. Aber nicht als Aftershave.

Vielleicht fange ich wieder an wenn ich 70 bin. Dann werden es 2000 Euro teure. Man muss das Leben geniessen. Aber nicht als Leiche hinterm Tresen landen. Fürs Totsein hat man noch genug Zeit.

Grüsse und viel Spass beim Skifahren. Hals- und Schniedelbruch. Hahaha.

Bis dann.
Z.