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Leutnant Dino“, wie sich der ehemalige NVA-Militär selbst nennt, „kommentiert“ auf seiner Website vorgeblich. Tatsächlich zensiert er in typischer SED-Manier unliebsame Beiträge und lässt sich von einem Haufen von Losern feiern. Der Mann muss ein reichlich schwaches Ego haben, dafür aber offensichtlich sehr viel freie Zeit.

Letzteres eint uns. Ersteres unterscheidet uns!

Was dieser „Leutnant“ in seinem Leben hinbekommen hat, ist eigentlich prototypisches Rundum-Versagen eines Mannes. Nur hat er nicht etwa hübsche und/oder intelligente Frauen gevögelt, sondern sog. „Zierfische“. Was nichts anderes ist als eine beschönigende Beschreibung für die niedersten Weiber überhaupt: Thais, Phillipinas und Afrikanerinnen (http://de.wikimannia.org/Zierfisch). Diese Frauen tun für Geld schlicht alles (wie der “Leutnant” das ja auch oft so schön beschreibt). Sie sind allesamt nichts weiter als die allerbilligsten Huren. Eine solche Frau dazu zu bekommen einem noch so schäbbigen europäischen Manne den stinkenden kurzen Pimmel zu lutschen, erfordert vielleicht gerade einmal das Herumwedeln mit einem 10 EUR-Schein. Das schafft selbst noch jeder Obdachlose! Woher der „Leutnant“ sein Selbstbewusstsein bezieht, obwohl er sein Leben lang nur mit Mülltonnen kopuliert hat, ist mir ein absolutes Rätsel. Und dann war er auch noch so clever den Spermienentsorgungen gleich mehrere Braten in die Röhre zu schieben. Hut ab! Bei solchen Intelligenzbestien hätten wir vor der DDR seinerzeit eigentlich keine Angst haben müssen.

Ich jedenfalls würde in solchen Frauen niemals mein kostbares Stück versenken. Das niedrigste Wesen, mit welchem ich nach meinem Studium intim war, war eine Reno-Fachkraft. Das soll jetzt keinesfalls diesen Beruf herabwürdigen. Aber es sind im Regelfalle eben keine studierten Frauen. Und da ich einer uralten Akademikerfamilie entstamme, bin ich es gewohnt mich sexuell in meiner Bildungsschicht auszutoben. Als Jurastudent macht man es nicht unter einer Lehramtsstudentin. Allenfalls vielleicht einmal sternhagelevoll einen frühmorgendlichen Aufriss im Münsteraner „Le Club“, um herauszufinden, ob die blonde Frisöse mit den langen Beinen und den Silikonhupen tatsächlich den Ruf „dumm fickt gut“ bestätigen kann. Nein, konnte sie nicht! Meiner Erfahrung nach gilt die Regel: „Je intelligenter die Frau, desto besser der Sex.“ Da wird der „Leutnant“ wohl vermutlich nicht viel Spaß in seinem Sexleben gehabt haben, bei dem was er so beschält hat bzw. beschälen musste oder durfte. Je nachdem wie man es sehen mag…

Auch stellt es keine wirkliche Leistung dar sich „unpfändbar“ zu machen. Das habe ich während meines Studiums erlebt, als ich für eine Spedition fuhr. Ein Kollege, selbst ehemaliger Besitzer einer Spedition, hatte sich, nachdem er von seiner Frau verlassen worden war, ebenfalls unpfändbar gemacht. Das hat mit Unterhaltsprellerei überhaupt nichts zu tun, sondern ist das gute Recht eines jeden Mannes. Kein Mann darf in Deutschland dazu verpflichtet werden für seine Ex-Frau und die Brut arbeiten gehen zu müssen. Denn es wäre verfassungswidrige Zwangsarbeit. Das was der „Leutnant“ als eine Art Heldentat und besonderen Ausweis seiner dunkeldeutschen Intelligenz verkauft, ist nichts weiter als ein grundlegendes Menschenrecht, welches ergo auch jedem deutschen Manne zusteht.

Jetzt muss jeder Mann grundsätzlich wissen, dass er bis 1.079,99 EUR monatlich überhaupt nicht pfändbar ist, siehe: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/. Krankerweise muss er bei diesem monatlichen Einkommen z.B. als Selbständiger immer noch ca. 800,00 EUR an jährlichen Steuern zahlen. Die Frau kann also nicht Unterhalt pfänden, der Staat holt sich seine Steuern trotzdem. Sowas nennt sich „Einheit der Rechtsordnung“ und zeigt in was für einer Bananenrepublik wir inzwischen leben. Allerdings geht es bei der Pfändungsfreigrenze um das Nettoeinkommen. D.h. der Staat gesteht dem Manne in jedem Falle 1.079,99 an monatlichem Cash zu, bevor das gierige Ex-Weib ihre Klauen in seinen monetären Leib schlagen kann. Abbezahltes Wohneigentum empfiehlt sich hier wohl, denn auch nach längerer Recherche im Rechtspflegerforum konnte ich nichts dazu finden, ob dieses die Pfändungsfreigrenze mindert. Das wäre wohl auch ziemlich problematisch.

Beispiel: Ich wohne in einer abbezahlten 120 qm Wohnung in einer recht guten Wohnlage. Mit Garage. Laut Engel & Völkers könnte ich bei Vermietung eine Kaltmiete von 900,00 EUR erzielen. Angenommen diese würde mir von der Pfändungsfreigrenze abgezogen, verblieben mir nur noch 179,99 EUR. Das würde zum Leben niemals ausreichen, womit ich Anspruch auf staatliche Unterstützung hätte. Denn Hartz IV träfe mangels Arbeitslosigkeit nicht auf mich zu. Ich würde ja weiter schuften wie ein Irrer, nur eben ganz furchtbar wenig verdienen. Einen anderen Job kann mir das Amt aber nicht vorschreiben (Stichwort: „Zwangsarbeit“). Im Ergebnis würde also vermutlich jeder Richter entscheiden müssen, dass mir die vollen 1.079,99 EUR monatlich verbleiben.

Wie (über)lebt Man(n) mit 1.079,99 EUR? Ganz gut! Ich hatte in einem anderen Artikel bereits beschrieben, wie günstig das Leben sein kann. Siehe:

Wie man als Rotweinfan sozusagen kostenfrei leben kann…

 

Und nimmt man jetzt noch den „Leutnant“ und die Tatsache, dass er offenbar ein recht kompetenter IT´ler ist (zumindest schaut sein Blog zweifelsfrei sehr nett aus), dann wird er sich mit Websitebetreuung ganz sicher noch ein paar hundert EUR pro Monat dazuverdienen können. Denn auch wenn Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind, so kommt ein „Leutnant“ der nur einen steuerfreien Zehner pro Stunde nimmt, noch deutlich günstiger als ein Webdesigner der z.B. einen Fuffi zzgl. USt. nimmt. Die USt ist ein durchlaufender Posten.

Aber der Fuffi kann nur maximal mit 42% (Höchststeuersatz bei kirchensteuerfreien Freiberuflern) in Ansatz gebracht werden (den Soli lasse ich der Einfachheit halber jetzt mal außen vor). Macht 50/100*42=21 absetzbare EUR. Würde mich also der Webdesigner immer noch 29 EUR kosten. Da kommt der „Leutnant“ für nen Zehner deutlich günstiger. Nimmt der “Leutnant” aber einen Zwanni die Stunde und prokelt am Tag 5 Stunden (am WE wird nicht gearbeitet), macht das im Monat gleich 2.000 EUR bar auf die Kralle. Damit hätte der Leutnant dann schon deutlich mehr „Käsch in der Täsch“ als meine Anwalts-Ex, die Fachanwältin für Fellatio mit Aufnahme und Medizinrecht.

schwanz

Siehe: http://www.jerkos-welt.com/wie-man-als-mann-sein-leben-optimal-verlebt-und-warum-viele-frauen-hochstaplerinnen-sind/. (Mit weiteren Nachweisen ihrer oralen und sonstigen Qualitäten)

Dies auch zumal es für Spermaverkosterinnen noch keine Sommelière-Kurse gibt und sie ihre – diesbezüglich fraglos vorhandene Expertise – daher wohl leider weiterhin unentgeltlich zur Verfügung stellen wird müssen. Zumindest wenn sie nicht wie folgt enden möchte:

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Denn das zweifelsfrei recht appetit(t)liche junge Ding lässt sich für “Aufnahme” fürstlich entlohnen. Ein kurzer Schluck = 50 EUR! Vielleicht sollte meine Anwalts-Ex einmal über einen Jobwechsel nachdenken. Zwar ist sie keine 27 mehr, sondern inzwischen 43 und die Augen des gegenseitigen Verliebtseins haben mich seinerzeit über ihre (in gewissem Umfange bereits vorhandene) Cellulite hinwegsehen lassen. Aber sie hat sich für eine Frau ihres fortgeschrittenen Alters gut gehalten, womit sie sicherlich immer noch jederzeit für einen Fick gut wäre. Wäre da nur nicht ihr mieser Charakter!

Aber der kann den Freiern ja egal sein…

P.S.: Ich wurde inzwischen von Fachleuten aufgeklärt: “Oralverkehr mit Aufnahme” bedeutet nicht Spermaschlucken. Sondern eben nur “orale Aufnahme“. Schlucken kostet bei den Damen auf der oben erwähnten Website nochmals 50 EUR extra!